Das Reich aus dem Lichte 6

6. Volk und Reich

Voraussetzungen

Das Endzeit-Geschehen ist vorüber.
An ihm, seinen Folgen und der anschließenden Hungersnot im Folgejahre sind rund sieben Zehntel unseres Volkes zu Tode gekommen, bezüglich der Weltbevölkerung wahrscheinlich sogar neun Zehntel.
Aber Sajaha weissagte: „Nur die Besten werden überleben!“
Das gilt nicht nur für uns Weiße, sondern für alle Völker der Welt.
Die Welt ist auf den technischen Stand der Mitte des 19. Jahrhunderts zurückgeworfen worden, was mittelfristig so bleiben wird. Eine höhere Technik aus der Natur ist zwar vorhanden und wird uns noch großen Nutzen bringen, aber die Menschheit wird erst wieder das rechte Maß erlernen müssen!
Die Poebene, das Niederland und große Teile der Küste sowie der Osten Britanniens bis zu den Peninnes sind gänzlich verwüstet und entvölkert oder im Meere versunken.
Das Reich der Weißen reicht vom Nordkap und den Inselgruppen des Nordmeeres sowie allen Inseln dazwischen bis zum Istrischen Meer (Adria) mit den vorgelagerten Inseln, vom Isländischen Ozean (Atlantik) bis zum Grenzflußsystem Ob-Irtytsch-Tobol; hinzu kommen die Keltischen Inseln, Island, Grönland und alle Inseln dazwischen sowie Adolfsland (Antarktis) mit allen vorgelagerten Inseln, das seit dem 7. 3. 1939 rechtmäßiges Reichsgebiet ist.
Alle überlebenden Weißen aus allen Gegenden der Welt werden heim in dieses Reich geholt.
Im Gegenzuge werden alle Nichtweißen, also Fremdvölker, aus diesem Reich entfernt.
Rund zwei Jahre nach dem Endzeit-Geschehen ist die Vollernährung des ganzen Volkes gesichert.
Somit ist die Voraussetzung für den inneren Aufbau des Reiches gegeben.
Dem grundlegenden Verständnis dienen meine vorhergehenden Ausarbeitungen.
0. Das Reich aus dem Lichte
1. “Reizwort Rasse“ – Eine Klarstellung
2. Der Unterschied
3. Unser Urvolk
4. Volk – Sitte – Brauchtum – Ordnung
5. Warum (k)eine Verfassung


Beim Aufbau seines Reiches greift das Deutsche Volk auf von ihm selbst geschaffene, älteste Vorbilder zurück, die sich bereits über Jahrzigtausende bewährt haben und erst in der zweiten Hälfte des Fische-Zeitalters allmählich ihrer eigentlichen Aufgaben beraubt und zum Zwecke der Massenbeherrschung umgestaltet worden sind.
Die unbeschreiblichen Schäden, die dadurch dem Deutschen Gemeinwesen äußerlich wie innerlich zugefügt wurden, werden nur noch durch die weltweiten Schäden überboten, die das überaus schreckliche Ende des Fische-Zeitalters mit sich bringt.
Bei Beginn des Endzeit-Geschehens hat eine kleine Gruppe, das Fähnlein der Letzten Aufrechten‘, das Heft in die Hand genommen und durch sein überaus beherztes Handeln die Vernichtung des Deutschen Volkes abgewendet.
Aus diesem
Fähnlein der Letzten Aufrechten‘ erweist sich ein Gefährte als der Reichsgründer’!
Auf diese ordensmäßig verschworene Gefährtschaft gründet sich der Gedanke, den Ordensgrundsatz auf das ganze Deutsche Volk zu übertragen und es an zu leiten, sich selbst als Orden zu begreifen und zu erziehen.
Dieser Orden des Deutschen Volkes ist der Volksorden des Deutschen Volkes‘.
Nach dem Endzeit-Geschehen, dem Hungerjahre danach, dem Erreichen der Vollernährung aller sowie einem weiteren Stärkungsjahr erfolgt die Gründung dieses Deutschen Volksordens gemeinsam mit der Reichsgründung im Augenblicke der Krönung des Reichsgründers zum Deutasen des Heilsreiches  am Geburtstage des Schutzheiligen des Deutschen Volkes und Reiches.
Der Reichsgründer wird durch seiner Krönung mit der Höchsten Führung, Waltung und Wahrung der Errungenschaften des Deutschen Volkes und damit auch des Deutschen Volksordens betraut.
Damit beendet das Deutsche Volk die Zeit der äußeren und inneren Sammlung und beginnt mit der Festigung seiner Gesittung, seines völkischen Selbstbewußtseins und seines Gemeinwesens im Sinne eines Ordens.
Nach dem Hungerjahr und mit der fortschreitenden Verteilung der Lebensmittel beginnen die Vorläufig Verantwortlichen bereits, das Deutsche Volk zu Beratungen über den Aufbau des Deutschen Reiches an zu halten, der naturrechtmäßig nur durch Volksentscheide erfolgen kann.
Entscheidend für das kommende, das wahre Dritte Reich, sind die Grundsätze

Alles durch das Volk und für das Volk durch Volksentscheide!   und
Die beste Volkswaltung ist die, die das Volk im Inneren nicht spürt!


Gerade hierin liegt der entscheidende Unterschied zu den Staatsgebilden früherer Zeiten, denn in einem wahren Volksstaate gibt es keine Regierung, die mit irgendwelchen Maßnahmen willkürlich oder unter irgendeinem Vorwand in die naturgemäße Freiheit und das Leben des ganzen Volkes oder auch nur eines einzelnen Volksgefährten ein zu greifen berechtigt oder auch nur in der Lage ist!
Um jedoch zu verbindlichen Abstimmungsergebnissen zu kommen, muß das Deutsche Volk zunächst sein eigenes Deutsches Volksrecht und damit seine eigene Rechtsfähigkeit in Vergangenheit, Gegenwart und in aller Zukunft feststellen.
Dies wäre gänzlich überflüssig, wäre dem Deutschen Volk über Jahrhunderte der Fremd-  – JA ! – Feindbestimmung nicht auch der Feinde Recht übergestülpt worden.
Daher ist der erste Entscheid des Deutschen Volkes, seine eigene ewige Sitte und sein eigenes ewiges Brauchtum als ewiges Deutschen Volks- und Reichsrechte fest zu stellen.
Der zweite Entscheid bestätigt den Deutschen Volksnamen und Landesnamen und legt den
Reichsnamen (Staatsnamen) Heilsreich Deutschland‘ fest,
der dritte bestimmt die Reichshauptstädte und bestätigt den Ort der Versammlung’,
der vierte legt das Reichswappen und die weiteren Zeichen des Reiches fest,
der fünfte die Deutsche Volks- und Reichsflagge,
der sechste die Deutsche Volks- und Reichshymne,
der siebte befaßt sich mit den Stammschaften, Stämmen und Volkschaften des Deutschen Volkes.
Der achte Entscheid legt den tatsächlichen inneren Aufbau des Reiches fest.


8. Die Deutsche Reichswaltung

Alle Weißen der Erde entstammen einem einzigen weißen Urvolke.
Dieses weiße Urvolk ist das Deutsche Volk.
Das Deutsche Volk besteht aus den Volkschaften der Kelten, der Balten und der Germannen, jede Volkschaft aus mehreren Stämmen.
Die gesamte Deutsche Volksgefährtschaft ist der Volksorden des Deutschen Volkes‘, in dem das ganze Deutsche Volk das Ordensvolk ist und in den jedes Deutsche Kind hineingeboren wird.
Ordenssatzung ist das Sittengefüge des Deutschen Volkes, das durch das Deutsche Volksbrauchtum getragen und belebt wird.
Ordensführung ist die Führung des Deutschen Volkes und Reiches.
Ordenstrachten sind die Werk-, Wehr- und Festtrachten eines jeden Deutschen Volksgefährten.
Ordensdienst ist der Dienst an Sippe, Heimat, Stamm, Volkschaft, Volk und Reich.
Geist und Gliederung dieses Deutschen Volksordens durchziehen das gesamte Gemeinwesen des Deutschen Volkes und Reiches.
Die Deutsche Jugend ist die Bestandsgrundlage des Deutschen Volkes.
Sie ist als Ganze der Jugendorden des Deutschen Volksordens und als solche Deutsche Reichsjugend.
Sie ist benannt nach dem Erfinder und Begründer der Volkserziehung.
Jeder Deutsche Volksgefährte tritt dem Jugendorden spätestens mit Beginn des regelmäßigen Besuches einer Volkseinrichtung bei – in aller Regel ist dies die Schule – und gehört ihm bis zum Abschluß einer ersten Berufsausbildung an.
Die Mündigkeit eines jeden Deutschen Volksgefährten tritt ein mit der Vollendung seines
19. Lebensjahres (Lunation).
Das Deutsche Volk schützt sich selbst, sein Land und sein Reich sowie seine Errungenschaften durch seine Deutsche Reichswehrmacht.
Jeder gesunde Deutsche Manne leistet nach Abschluß der Schule oder einer ersten Lehre, aber vor Beginn eines Studiums, wenigstens zwei Jahre seinen Wehrdienst in der Reichswehr der Deutschen Reichswehrmacht, anschließend gehört er zu ihrem Rückhalte.
In der Folge dient er altersmäßig gestaffelt nach einander in ihrer Heimwehr und in ihrer Volkswehr.
Nur gediente Mannen können auch öffentliche Ämter bekleiden und mit der Vollendung ihres
38. Lebensjahres (Doppelte Lunation) ein öffentliches Wahlamt übernehmen.
Jede Deutsche Minne schließt statt dessen eine Hauswirtschaftslehre ab.
Geeignete unter ihnen können zusätzlich einen Wehrdienst in gesonderten Minneneinheiten freiwillig leisten, um befähigt zu sein, unter Kriegsbedingungen Hof und Sippe wirksam zu schützen.
Der Erhalt der weißen, der Deutschen Menschenart sowie der Gesunderhalt seiner selbst und der Natur sind heiliges Gebot für das Deutsche Volk als Ganzes sowie für jeden einzelnen Deutschen Volksgefährten.
Lebensgrundlage des Deutschen Volkes und Reiches sind der Reichtum an reinem Trinkwasser, die Fruchtbarkeit der Deutschen Erde sowie seine eigene Schaffenskraft als ureinwohnendes Volk.
Der Deutsche Bauer nutzt diesen wahren Reichtum des Deutschen Landes durch umsichtigen Naturbau und sichert dadurch die gesamte Volksernährung sowie das gesunde Fortbestehen des ganzen Deutschen Volkes und Landes.
Deshalb steht der Deutsche Bauernstand unter dem besonderen Schutze von Volk und Reich.
Jedes Bauerngut – wie überhaupt aller Eigengrund – ist immer Erblehen des Deutschen Volkes und Reiches an eine Sippe. Die Größe des Hoflehens richtet sich nach der Bodengüte.
Lehensnehmer sowie Alleinerbe des Hofes ist immer der älteste Sohn, der Bauer sein will, des ältesten Sohnes, der Bauer ist.
Eine Teilung des Lehens oder Auszahlung aus Hofgut sind ausgeschlossen!
Bei Aussterben einer Sippe fällt das Lehen heim an Volk und Reich und wird bei Bedarf durch Verlosung neu vergeben.
Eine Vereinigung mehrer Hoflehen in einer Hand ist ausgeschlossen!
Die Erbgerechtigkeit steht unter dem Schutze des
Staatsministeriums der Sippe und Heraldik im Reichsinnenministerium (Reichsheroldsministerium).
Um auch größere Aufgaben bewältigen zu können, schafft das Deutsche Volk seiner eigenen natürlichen Gliederung entsprechende Waltungsebenen.
Diese Ebenen sind einander vollkommen gleichwertig und unterscheiden sich lediglich in der Größe – damit auch in der Größe des Verantwortungsbereiches – sodaß das Deutsche Volk den Grundsatz der Gefährtschaftlichkeit überall gleichmäßig durchsetzt.
Die nächstgrößere Ebene tritt erst dann ein, wenn der Aufgabenbereich das Leistungsvermögen der nächstkleineren Ebene übersteigt.
Die Waltungsebenen des Deutschen Volkes und Reiches sind die Gemeinde, die Hunschaft, das Gau, die Landschaft gegebenen Falles, das Land und das Reich.
Landschaften sind in der Regel gewachsene überlieferte Teileinheiten eines Landes.
Jeder Teil einer jeden Waltungsebene ist in sich unabhängig, bleibt jedoch immer eingebettet in das größere Ganze.
In jeder Waltungsebene wirken jeweils sieben Verantwortliche in den entsprechend gleichen Stellungen:
Der Bürgervorsteher wird vom Volke gewählt, ebenso sein Stellvertreter.
Der Ingwihte als Walter des Weistumes wird vom Ingwihten-Orden eingesetzt.
Der Schreiber und der Schatzmeister haben ihre jeweilige Stellung als Beamte inne.
Alle Vereine des Deutschen Volkes, deren Bestimmung der Wehrkraft des Deutschen Volkes dient, bilden die Deutsche Standwehr (DSW).
Alle Standwehr-Mitglieder einer Waltungsebene wählen aus den wehrmäßig Geeigneten dieser Ebene den Standwehrführer dieser Ebene, der als solcher in die Waltung dieser Ebene eingebunden ist, sowie seinen Stellvertreter, der gegebenen Falles in dessen Sinne handelt.
Bei dieser Wahl hat jedes Mitglied nur eine Stimme.
Alle Vereine des Deutschen Volkes, deren Bestimmung der Wehrkraft des Deutschen Volkes nicht dienen kann, bilden die Deutsche Volkstumspflege.
Alle Volkstumspflege-Mitglieder einer Waltungsebene wählen aus dieser Ebene den Volkstumsleiter dieser Ebene, der als solcher in die Waltung dieser Ebene eingebunden ist, sowie seinen Stellvertreter, der gegebenen Falles in dessen Sinne handelt.
Bei dieser Wahl hat jedes Mitglied nur eine Stimme.
Die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Deutschen Volk und Reiche wird von den Deutschen Bürgern selbst wahrgenommen, die zu diesem Zwecke Bürgerwehren aufstellen.
Alle Bürger einer Ebene wählen aus den wehrmäßig Geeigneten den Bürgerwehrführer dieser Ebene und seinen Stellvertreter.
Alle Bürgerwehren im Heilsreiche schließen sich zur Deutschen Bürgerwehr (DBW) zusammen.
Diese bildet aus sich heraus ihre eigene Obergebietigung (Oberkommando) und das Staatsministerium der Deutschen Bürgerwehr im Reichssicherheitsministerium (Bürgerwehrministerium), deren Zuständigkeit auch in die Deutsche Reichswehrmacht hineinreicht.
Innerhalb der Wehrmacht führt die Bürgerwehr die Bezeichnung Deutsche Reichswacht (DRW), der auch alle stehenden Einheiten der Bürgerwehr angehören.
Trotz ihrem wehrmäßigen Wesen und Aufbau mit der entsprechenden Befehlskette ist die Deutsche Bürgerwehr von allen anderen Einrichtungen unabhängig und handelt dem entsprechend auch vollkommen unabhängig und eigenverantwortlich.
Jeder darf nur ein einziges Waltungsamt innehaben und hat für dieses Rechenschaft ab zu legen.
Nur in der Reichsebene gibt es Ministerien.
Manche Reichsministerien sind in Staatsministerien untergliedert.
Obwohl ihrem jeweiligen Reichsminister unterstellt, sind die Staatsminister vollberechtigte Angehörige der Deutschen Reichswaltung.
Bürgervorsteher des Deutschen Volkes und Reiches sowie Führer des Ministerrates des Heilsreiches ist der Reichskanzler des Heilsreiches Deutschland.
Stellvertreter des Reichskanzlers ist der Reichsleiter des Heilsreiches Deutschland.
Dieses Amt ist immer an das Amt des Reichsministers des Inneren gebunden.
Der Reichsingwihte ist Reichsminister.
Der Reichsschreiber ist Staatsminister der Reichsverwaltung im Reichsinnenministerium.
Der Reichsschatzmeister ist Reichsminister.
Der Bürgerwehrführer des Heilsreiches ist Staatsminister der Deutschen Bürgerwehr im Reichssicherheitsministerium.
Der Standwehrführer des Heilsreiches ist Staatsminister der Deutschen Standwehr im Reichssicherheitsministerium.
Der Volkstumsleiter des Heilsreiches ist Staatsminister der Deutschen Volkstumspflege im Reichsinnenministerium.
Alle Minister werden – gegebenen Falles auf Vorschlag des Reichskanzlers – vom Reichsoberhaupt ernannt und entlassen.
Der Deutsche Reichsrat trägt die Anliegen des Deutschen Volkes vor, berät die Deutsche Reichswaltung und überprüft ihre Maßnahmen.
Er schlägt die Ernennung bestimmter Minister vor.
Diese sind der Reichsschreiber aus der Verwaltungsbeamtenschaft, der Reichsschatzmeister aus der Schatzbeamtenschaft sowie der Reichssicherheitsminister aus der Kriegerschaft des Heilsreiches und alle ihm unterstellten Staatsminister aus ihrem jeweiligen Fachbereiche mit Ausnahme des Bürgerwehrministers und des Standwehrministers.
Der
Reichsherold Deutschland’ ist Staatsminister der Sippe und Heraldik im Reichsinnenministerium. Er und alle nachgeordneten Herolde des Heilsreiches und seiner Gliederungen werden vom Reichsorden der Deutschen Herolde‘ (RODH) eingesetzt.
Die Amtszeit der so ernannten oder eingesetzten Minister ist von Wahlzeiträumen unabhängig.
Im Deutschen Reichsrate sind die Reichsländer gemäß ihrem Volksanteile vertreten beziehungsweise die Deutschen Reichslandschaften, soweit diese Untergliederung besteht.
Die Reichsräte werden vom Deutschen Volke nach Mehrheitswahlrecht gewählt.
Jeder Reichsratsabgeordnete hat als Vertreter des Volksanteiles seines Wahlkreises diesem gegenüber sowie als Vertreter seines Reichslandes seiner Landeswaltung gegenüber Rechenschaft ab zu legen, gegebenen Falles als Vertreter seiner Reichslandschaft auch seiner Landschaftswaltung gegenüber.
Ein Wahlkreis umfaßt ein Gebiet, dessen Bevölkerungszahl für die Entsendung eines Reichsrates ausreicht.
Lebendiges Zeichen für Festigkeit, Sicherheit und Beständigkeit und damit Reichsoberhaupt und Höchster Führer, Walter, Wahrer und Mehrer des Deutschen Volkes und Reiches in allen Dingen ist der Deutas des Heilsreiches.
Als Erster unter Gleichen wird er vom Deutschen Volk auf Lebenszeit gewählt.
Er ernennt nach ihrer Wahl die Landeshäupter, ihre Stellvertreter und seinen Stellvertreter.
Er ernennt die gewählte Reichswaltung und entläßt sie.
Stellvertreter des Deutasen des Heilsreiches ist der König von Deutschland.
Er wird vom Deutschen Volk eingeschränkt auf Lebenszeit gewählt, daß heißt, nach einer Wahl zum Reichsoberhaupte muß immer auch der Stellvertreter gewählt werden, wobei eine Wiederwahl immer zulässig ist.
Der König von Deutschland handelt im Verhinderungsfalle des Deutasen in dessen Sinne.
Scheidet der Deutas aus dem Amte, so ist bis zur Amtsübernahme eines neuen Deutasen der König von Deutschland Reichshaupt mit allen Befugnissen des Reichsoberhauptes.
Bedingt durch die lange und prägende eigenständige Entwicklung der Volkschaften und Stämme des Deutschen Volkes, hat jedes Deutsche Reichsland sein Landeshaupt.
Der Amtsinhaber ist zugleich immer auch Haupt einer jeden, zu diesem Reichslande gehörigen Reichslandschaft, soweit diese Untergliederung besteht.
Als Erster unter Gleichen in diesem Volksteile wird er auf Lebenszeit gewählt.
Sein Stellvertreter wird eingeschränkt auf Lebenszeit gewählt.
Die Amtstitel der Landeshäupter und ihrer Stellvertreter sind gemäß dem Stande ihres jeweiligen Reichslandes als Volkschaft, Stamm, Stammschaft, Markland oder Binnenland abgestuft.
Das gilt im gegebenen Fall auch für die Marklandschaften und Binnenlandschaften.
Die Auswahl der Bewerber für alle Ämter und den Reichsrat erfolgt durch den Volksorden des Deutschen Volkes und seine Gliederungen.
Deutas und König von Deutschland sowie die Landeshäupter und ihre Stellvertreter treten ihr Amt an dem auf ihre Wahl folgenden Reichsfeiertag an.
Für die Reichswaltung, den Reichsrat und alle Waltungsebenen dauert der Wahlzeitraum vier Jahre. Er beginnt und endet in jedem Jahre mit durch Vier teilbarer Jahreszahl.
Am fünften Werktage vor dem Reichsfeiertag eines solchen Jahres tritt der Deutsche Reichsrat zusammen und wählt seinen Vorstand.
Am vierten Werktage vor dem Reichsfeiertag eines solchen Jahres treten in allen Waltungsebenen die Gewählten zur Vereidigung zusammen, dabei die Deutsche Reichswaltung vor dem Deutschen Reichsrate.
Die zu Wählenden aller Waltungsebenen müssen deutlich vorher gewählt und die endgültigen Wahlergebnisse veröffentlicht worden sein.
Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt ist nur auf Grund besonderer Schwernisse möglich.
In diesem Falle rückt der gewählte Stellvertreter für die Restzeit nach, bei Reichsräten der mit dem nächstbesten Stimmenergebnis.
Ist bei Reichsräten die Restzeit um wenigstens die Dauer eines gesamten Wahlverfahrens länger als eineinhalb Jahre, so findet eine Nachwahl für diesen Zeitraum statt.
Nachrücker treten ihr Amt sofort an.
Die Abwahl eines auf Zeit gewählten Amtsträgers oder Reichsrates kann nur durch die Wahl eines anderen Bewerbers erfolgen.
Das Deutsche Volk unterhält sein Gemeinwesen durch den Volksbeitrag, der in der Regel den zehnten Teil eines jeden Geschäftsabschlusses ausmacht, wobei eine gebrochene Teileinheit immer zur ganzen Teileinheit aufgerundet wird.
Der Volksbeitrag fließt dem Deutschen Volksorden zu, der davon auf allen Waltungsebenen für alle Belange des Gemeinwesens des Deutschen Volkes und Reiches sorgt.
Einzige Steuer im Heilsreich ist die Alkoholsteuer, die dem Alkoholgehalte des jeweiligen Getränkes in Hundertsteln genau entspricht und dem Grundpreise für das Getränk aufgelegt wird.
Aus der Summe von Grundpreis mit Alkoholsteuer errechnet sich die Höhe des Volksbeitrages aus dem Verkaufe, wobei eine gebrochene Teileinheit immer zur ganzen Teileinheit aufgerundet wird.
Der jeweils zuständige Schatzmeister verwaltet die Einnahmen und legt namens der jeweiligen Waltung für die Verwendung des jeweiligen Volksbeitrages einschließlich der Steuer Rechenschaft ab.
Die Deutsche Reichswährung dient zur gegenseitigen Leistungsverrechnung und gründet sich allein auf die Schaffenskraft des Deutschen Volkes.
Sie ist kein Handelsgut.
Deutsche Reichswährungseinheit ist
der Deutsche Reichstaler zu Hundert Deutschen Reichspenning.
Zehn Deutsche Reichspenning ergeben zusammen Einen Deutschen Reichskreuzer.
Zehn Deutsche Reichstaler ergeben zusammen Einen Deutschen Reichsdeut.
Hundert Deutsche Reichstaler ergeben zusammen Einen Deutschen Reichsgulden.
Zehnhundert Deutsche Reichstaler ergeben zusammen Einen Deutschen Reichsaar.
Die Ausgabe erfolgt durch die Deutsche Reichsbank jeweils in Einer-, Dreier- und Fünfer-Einheiten. Die Deutsche Reichsbank wacht über Geldgüte und Geldmenge sowie über den Verbleib des Reichsgeldes im Heilsreiche.
Die gesamte Deutsche Volkswirtschaft ist immerwährend zur Gänze zinsfrei!
Unter dem gemeinsamen Dache der Deutschen Reichsbank gibt es zwei Unterbanken,
zum einen die Deutsche Volksbank, die die Bank des Deutschen Volkes ist,
zum anderen die Deutsche Handelsbank, über die jeglicher Außenhandel abgewickelt wird.
Als Schalter der Deutschen Reichsbank dienen die Schalter der Deutschen Reichspost.
Auch die Schalter der Deutsche Reichsversicherung befinden sich in der Deutschen Reichspost.
Der Jahrweiser des Deutschen Volkes und Reiches ist ein Sonnenjahrweiser mit zwölf Monaten, der mit der mittleren astronomischen Wintersonnenwende beginnt und an den Jahreszeiten ausgerichtet ist.
Die Jahrweiserwoche des Deutschen Volkes und Reiches ist eine Neun-Tage-Woche mit sechs zusammenhängenden Werktagen zu je acht Werkstunden und drei zusammenhängenden Freitagen.
Die Schrift des Deutschen Volkes und Reiches ist weitestgehend eine Lautschrift und folgt dem scheinbaren Umlaufe der Sonne, verläuft also von links nach rechts.
Der allgemeine Verkehr im Heilsreiche Deutschland richtet sich nach dem scheinbaren Umlaufe der Sonne, man hält sich also links und begegnet sich mit der rechten Seite.
Damit hat Vortritt, wer von links kommt.
Änderungen im Volksbrauche können nur durch Volksentscheide mit Drei-Viertel-Mehrheit in jedem Stimmkreis erwirkt werden.
Der Stimmkreis ist das einem bestimmten Wahlraume zugeordnete Gebiet.
Zur Volksbrauchsänderung können Volksentscheide durch Volksentschlüsse mit einem Zehntel Stimmenanteil in jedem Stimmkreis erwirkt werden oder durch den Reichsrat mit Drei-Viertel-Mehrheit der Reichsräte eines jeden Reichslandes beziehungsweise mit Drei-Viertel-Mehrheit der Reichsräte einer jeden Reichslandschaft, soweit diese Untergliederung besteht.
Bei der Abwahl eines auf Zeit gewählten Amtsträgers oder eines Reichsrates ist entsprechend vor zu gehen.
Ein Volksentschluß zu einem Volksentscheid anderen Inhaltes bedarf der Unterstützungserklärung von einem von hundert stimmberechtigten Deutschen Volks- und Reichsangehörigen.


Damit hat das Deutsche Volk sein Heiliges Deutsches Reich als Heilsreich Deutschland’ ins Leben gerufen. In dessen Schutz ist das Deutsche Volk in der Lage, seinen Volksgeist und seine Volksseele im Sinne eines Ordens zu schulen und zu stärken und somit sein gesundes, naturgemäßes Volksleben zu sichern.
In der Geschichte vor allem des Fische-Zeitalters hat es schon viele Herrscher gegeben, die von sich behauptet haben, im Sinne der Gottheit zu handeln.
Meistens wurden damit jedoch nur eigene Machtgelüste und Grausamkeiten verbrämt, die erforderlich waren, um die angebliche Unumstößlichkeit des eigenen Anspruches oder der eigenen Lehre zu beweisen.
Hier aber ist das vollkommen anders!
Die einzige Lehre, die dem Gedanken eines Volksordens zu Grunde liegt, sind die Erkenntnisse aus der Natur, denn in der Natur offenbart sich die Gottheit!
Daß aber ein ganzes Volk sich als Orden begreift, ist nicht nur für das Deutsche Volk vollkommen neu, sondern in der gesamten Weltgeschichte wohl noch nie da gewesen, erstmals gedacht und daher einmalig!
Da es nun aber ganz und gar nicht reicht, daß ein Volk sich selbst zu einem Volksorden erklärt, soll in einem neunten Volksentscheide das Fähnlein der Letzten Aufrechten’ als schon vor dem Endzeit-Geschehen ordensmäßig verschworene Gefährtschaft beauftragt werden, im ganzen Deutschen Volk Ordensstrukturen auf zu bauen und den Nachwuchs ordensmäßig heran zu ziehen.
Über diese neun Entscheide stimmt das Deutsche Volk am ersten Wahltag ab.
Am zweiten Wahltage wählt das Deutsche Volk das Reichsoberhaupt, die Landeshäupter sowie die Bürgervorsteher und die Bürgerwehrführer aller Ebenen.
Am dritten Wahltage wählt das Deutsche Volk alle Stellvertreter.
Am vierten Wahltage wählt das Deutsche Volk die Reichsräte nach Mehrheitswahlrecht.
Das Deutsche Volk wählt die Standwehrführer und Volkstumsleiter aller Ebenen im Zuge der Aufnahme von Vereinstätigkeiten im Angleich an die allgemeinen Wahlzeiträume.


Die Aufgabe des Heilsreiches Deutschland ist, wie in jedem Volksreiche, die eines geordneten Schutzgefüges des Deutschen Volkes zur äußeren und inneren Sicherheit, zur Förderung von Erziehung, Bildung, Forschung, Wissenschaft und Kunst sowie zur Sicherung, Verarbeitung und Verbreitung von Erkenntnissen zum Wohl aller Deutschen Volksgefährten.
Alltägliche Dinge müssen ohne Eingriffe zu Selbstläufern werden, sobald sie einmal auf den Weg gebracht worden sind.
Das Heilsreich stellt nur dort Regeln auf, wo sie sich aus Sitte und Brauchtum des Deutschen Volkes nicht ergeben können wie zum Beispiel bei allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und im Straßenverkehre.

Gunnar von Groppenbruch

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