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Die Geschichte der Deutschen Reichsfarben

Zum allgemeinen Verständnis seien einige heraldische Regeln vorangestellt.
Der Begriff ‚Heraldik‘ geht zurück auf den ‚Herold‘, den ‚Heerwalt‘, einen ‚(Ver-)Walter im Heere‘.
Ein Wappen wird immer vom Träger aus beschrieben, der den Schild an seinem linken Arme trägt. Die rechte und linke Seite eines Wappens sind also gleich der rechten und linken Seite des Schild- und Wappenträgers. Sie werden auch als vorderer und hinterer Teil eines Wappens bezeichnet, wenn die Beschreibung des Schildinhaltes dies erfordert.
Das gleiche gilt für Flaggen und verwandte Zeichen. Der Stock wird auf der rechten Seite des Trägers gehalten, und das Tuch weht über seinem Kopfe zu dessen linker Seite aus.
So sieht man die Vorderseite des Tuches, während die andere die Rückseite ist.
Die in der nordeuropäischen Heraldik üblichen Farben sind
Rot, Blau, Schwarz, Grün und Purpur – ein rötliches Violett –

1. Rot 100x100     2. Blau 100x100     3. Schwarz 100x100     4. Grün 100x100     5. Purpur 100x100

in England auch Karmin, nach der lettischen Nationalflagge auch als Lettisch Rot bekannt – ein bräunliches Rot – dort als Blutrot bezeichnet, Weinrot – dort als Maulbeer bezeichnet, sowie Himmel- oder Lichtblau als Ersatz für die frühere Eisenfarbe. Die Farben Orange und Braun kommen manchmal als Beizeichenfarben vor.

10. Karmin oder Blutrot 100x100     10. Blut- oder Weinrot 100x100     11. Himmel- oder Lichtblau 100x100     8. Orange 100x100     9. Braun 100x100

Im Schilde gibt es niemals die Farben Weiß und Gelb, sondern immer nur die Metalle Silber und Gold auch, wenn sie oft nur als Weiß und Gelb dargestellt werden.

6. Silber 100x100     7. Gold 100x100

Die Metalle sind immer durch eine Farbe von einander zu trennen und Farben immer durch ein Metall.
Hierbei gibt es jedoch einige, wenige Ausnahmen, die meist geschichtlich überliefert sind. Die bekannteste ist das Wappen des Königreiches Jerusalem, in Silber ein goldenes Krückenkreuz, in den Winkeln begleitet von je einem kleinen, geraden, goldenen Kreuze.

Kgr. Jerusalem 181x200

Sowohl die Haut- oder Fleischfarbe, die nur für menschliche Körper und Körperteile verwendet werden darf, als auch das heraldische Pelzwerk – Hermelin, Feh und Kürsch – stehen grundsätzlich außerhalb der heraldischen Farbregeln, können also immer mit allem zusammengesetzt werden.
Auch bei Beizeichen dürfen die Farbregeln außer Acht gelassen werden.
Bei Flaggen werden diese heraldischen Grundregeln ebenfalls angewendet.
Jedoch gibt es auf Flaggen niemals die Metalle Silber und Gold, sondern immer nur die Farben Weiß und Gelb, die dann hier entsprechend die Metalle vertreten.
Die Anwendung der heraldischen Farbregeln findet bei Flaggen ihre Grenzen im Bedürfnis der Unverwechselbarkeit, was bei dem großen Bedarf und den nur begrenzten Gestaltungsmöglichkeiten dann zu Lasten der heraldischen Regeln geht.
Indes haben Schriftzüge weder in Wappen, noch auf Flaggen irgend etwas zu suchen. Dennoch kommen sie bisweilen vor. Am bekanntesten ist wohl in rot das goldene „SPQR – ‚Senatus PopulusQue Romanus – Römischer Senat und Volk“ – im Stadtwappen von Rom, was allerdings davon herrührt, daß der Schriftzug bereits im Altertume Kennzeichen Roms war, als es dort noch gar keine Wappen in unserem heutigen Sinne gab.

SPQR 141x200

Ein guter Entwurf für eine Staatsflagge sollte immer Bezug zum Wappen dieses Staates haben, wobei die Färbung des Motives den Vorrang haben sollte vor der Färbung des Schildgrundes.
Schließlich sind Flaggen ohne ideellen Verlust durch jedes gleich aussehende Stück zu ersetzen.
Hingegen sind Fahnen – selbst, wenn sie zu Hunderten gleich aussehen wie z.B. moderne Truppenfahnen – immer unersetzliche Einzelstücke, deren Verlust einer Entehrung gleichkommt, wenn sich die betroffene Einheit nicht angemessen tapfer zur Wehr gesetzt hat.
Unsere heutige Heraldik geht auf die Gepflogenheiten der Ritter des Mittelalters zurück.
Die Verknöcherten unter den Heraldikern – und davon gibt es mehr als genug – behaupten nach wie vor, die Heraldik sei entstanden, um in der Schlacht erkennen zu können, mit wem man es zu tun habe.
Dies ist jedoch längst widerlegt!
Prächtig bunt war das Bild allenfalls nur vor dem ersten Zusammenprall der Heere.
In Staub, Schlamm und Blut eines mittelalterlichen Schlachtgetümmels hingegen dürfte es äußerst schwer gefallen sein, unter all dem Schmutz die Wappen auf den Schilden und Wappenröcken überhaupt noch zu erkennen.
Außerdem hätte manch einer frühzeitig den Kopf verloren, hätte er mitten in der Schlacht erst einmal heraldische Studien betrieben.
Nein!
Es ist sehr wohl bekannt, daß es eine mittelalterliche Rückbesinnung auf das Brauchtum unserer germannischen Ahnen gegeben hat und eine Wiedergeburt (Renaissance) des selben.
Bildhaften Ausdruck fand dies in der Heraldik.
Es ist also gänzlich verfehlt, die Geschichte der Deutschen Heraldik und der Deutschen Reichsfarben ausschließlich am beginnenden Hochmittelalter fest zu machen.
Vielmehr erhielt eine damals bereits vieltausendjährige Entwicklung ihren bis dahin letzten Schliff.

Die Geschichte der Deutschen Reichsfarben ist ziemlich kompliziert und gliedert sich in mehrere, von einander weitgehend unabhängige Abschnitte.

Das Deutsche Königreich,

gegründet am 14. 4. 919 durch die Wahl von Herzog Heinrich Ludolfing von Sachsen zum ersten Deutschen Könige,
aufgelöst am
6. 8. 1806 durch König Franz II. von Habsburg-Lothringen, erwählten römischen Kaiser

Den Anfang bildet eine völlig getrennte Entwicklung von Flaggenfarben und Wappenfarben, von denen die Flaggenfarben die weitaus älteren sind.
Diese gehen zurück auf die alte Reichssturmfahne, die anfangs schlicht rot war.
Auf die Ursilbe „ruot“ gehen das Recht, das Reich, die Rose und eben auch die Bezeichnung der Farbe Rot zurück (Guido von List), daher die Farbe.
Dieses Zeichen steht für den Obersten Führer und Walter von Volk und Reich. In vielen Herrscherwappen findet sich ein einfaches, rotes Feld, manchmal mit einer Damaszierung, die heraldisch ohne Bedeutung ist und deshalb in der Beschreibung meist nicht erwähnt wird. Dieses Feld ist das „Regalienfeld“ (lateinisch ‚iura regalia – königliche Rechte‘), das die selbe Bedeutung hat wie die einfache, rote Fahne. Diesem Felde gesondert die Halsgerichtsbarkeit bei zu messen, ist überflüssig, da der Oberste Führer und Walter im Lande zwangsläufig auch der Oberste Richter ist. Auch wenn ihm im Schild oft der geringste Platz – nämlich im Schildfuße – zugewiesen wird, so ist es dennoch kein Hinweis auf „mindere Rechte“, gar ein „Schmachfeld“ oder was dergleichen sonst für ein Unsinn verbreitet wird – derlei gibt es in der gesamten Heraldik nicht – sondern es ist der Hinweis auf die Mindestrechte des Wappenträgers, der also möglicher Weise über keine größeren Besitzungen verfügt, aber immerhin in die Blutgerichtsbarkeit eingesetzt worden ist, also in das Recht, über Leben und Tod zu entscheiden, was natürlich ein Recht von weitestreichender Bedeutung für die Landesherrschaft ist und gleichsam für die weitgehende Unabhängigkeit derselben steht.

1. Reichs- sturmfahne 200x200

Schon recht früh erhielt dieses einfache, regelrechteckige Tuch ins vordere Obereck – also oben an der Stange – ein kleines, schlankes, gleichschenkliges, weißes Kreuz.

2. Reichs- sturmfahne 200x200

Diese alte Reichssturmfahne wird urbildgetreu noch heute vom schweizer Urkanton Schwyz als Kantonsbanner geführt. Von ihr ist das Schweizer Banner abgeleitet.

Schweizer Eidgenossenschaft 200x200

In etwas späterer Zeit erhielt die rote Reichssturmfahne ein durchgehendes, weißes Kreuz.

3. Reichs- sturmfahne 200x200

Von dieser Ausführung ist der Dannebrog (gesprochen: ‚Dannebroo – Dänentuch‘) abgeleitet.

Dannebrog 264x200

Der Dannebrog wurde Vorbild für alle Nordischen Flaggen.
Für dieses Zeichen auf dem Tuche hat sich der Begriff ‚Nordkreuz‘ eingebürgert, für alle Flaggen mit demselben entsprechend der Begriff ‚Nordkreuzflagge‘.
Im beginnenden Spätmittelalter fiel das Amt des Reichssturmfähnriches, der die Reichssturmfahne zu tragen hatte, zusammen mit dem Amte des Bannerträgers des Deutschen Königes. Das führte dazu, daß das Banner – Wappen auf Tuch – des Deutschen Königes an Stelle der alten Reichsturmfahne verwendet wurde, lediglich ergänzt mit einem roten Schwenkel über dem Banner, der wenigstens doppelt so lang im Winde weht wie das Banner selbst. Abermals später wurde der Schwenkel gelb.

4. Reichs- sturmfahne mit rotem Schwenkel 400x200

4. Reichs- sturmfahne mit gelbem Schwenkel 400x200

Diese beiden Sturmfahnen sind Rekonstruktionen. Diesen Adler hier schuf anläßlich der Neugestaltung des Deutschen Reichswappens 1890 der österreichische Heraldiker Hugo Ströhl.

Seit alters her sind mit dem Amte des Reichssturmfähnriches das Vorstreitrecht sowie das Lehen von Burg, Stadt und Grafschaft Grüningen verbunden, heute Markgröningen.
Der Vorstreit war das Aufgebot aus der Ritterschaft, das vor einer Schlacht gegen das Vorstreit-Aufgebot des Gegners focht. Dadurch konnte über den Sieg entschieden werden ohne, daß es zur großen Schlacht kommen mußte. Es war also ein durchaus gefahrvolles Unterfangen und eine hohe Ehre, dazu zu gehören. Hierin liegt wohl auch der Grund, warum gegenüber dem ‚Bannerträger‘ die Amtsbezeichnung ‚Reichssturmfähnrich‘ geblieben ist, obwohl dieser das Banner des Königes trägt.
Seit 1336 sind Vorstreitrecht und Lehen der Grafschaft Grüningen erblich bei den Grafen von Württemberg, die mit Graf Eberhard V. im Barte 1495 Herzöge und mit Herzog Friedrich II. 1803 Kurfürsten und 1806 durch Napoléon I. Könige von Württemberg wurden, was vom Wiener Kongreß 1815 bestätigt worden ist. Aber noch als Könige legten die Württemberger Wert auf den Titel Graf von Grüningen.
Im Jahre 1718 verlegte Herzog Eberhard Ludwig seinen Sitz in seine neue Residenz Ludwigsburg, verbrachte auch die Reichssturmfahne dorthin und verlieh der noch im Bau befindlichen Stadt die Reichssturmfahne im blauen Schilde als Stadtwappen.
Es ist bemerkenswert, daß der Adler auf der Reichssturmfahne nie der Doppeladler, sondern immer der natürliche Deutsche Reichsadler geblieben ist.

Ludwigsburg 190x200

Fast alle Hansestädte führen bis heute die Farben weiß und rot als Wappenfarben, als Flaggenfarben oder beides, denn diese Farben galten gemeinhin als die Farben des Reiches.

Hanseaten- wimpel 1210x80

Hansewimpel, seit dem 13. Jahrhundert

     Lübeck 13. Jrh. 62x100             Hamburg 13. Jrh. 62x100               Bremen 14. Jrh. 62x100               Rostock 14. Jrh. 62x100               Stralsund 14. Jrh. 62x100

Lübeck 13. Jrh.   Hamburg 13. Jrh.   Bremen 14. Jrh.   Rostock 14. Jrh.   Stralsund 14. Jrh.

Danzig 14. Jrh. 62x100                Elbing 14. Jrh. 62x100               Wismar 15. Jrh. 62x100             Stettin 15. Jrh. 61x100              Königsberg 15. Jrh. 62x100

Danzig 14. Jrh.   Elbing 14. Jrh.     Wismar 15. Jrh.   Stettin 15. Jrh.    Königsberg 15. Jrh

Lübeck Wappen 177x200                     Lübeck Flagge 300x200

Wappen und Flagge der Reichs- und Hansestadt Lübeck

 Hamburg Wappen 142x200                           Hamburg Flagge 300x200

Wappen und Flagge der Reichs- und Hansestadt Hamburg

Bremen Kleineres Wappen 162x200                            Bremen Flagge 300x200

Wappen und Flagge der Reichs- und Hansestadt Bremen

Es hat darüber niemals eine amtliche Verfügung gegeben, sondern der Brauch wurde einfach aufgenommen und über Jahrhunderte aufrecht erhalten.
Dem gegenüber galt das Wappen immer als dem Reichsoberhaupte persönlich zustehend.
Dennoch strahlte auch dieses in die Heraldik im Reich ab. Daher führten und führen manche (ehemalige) Reichsstädte ein gespaltenes oder gleich zwei Wappen, eines in den Wappenfarben und eines in den Flaggenfarben.

Nürnberg 185x200

Nürnberg, Kleineres Wappen

Die Wappenfarben waren immer schwarz und Gold.
Von Anfang an zeigte das Wappen des Deutschen Königes den Deutschen Adler, zunächst golden in schwarz, recht bald aber, weil kalisch von höherer Bedeutung, schwarz in Gold.

Adler golden auf schwarz 200x200                     Adler schwarz auf Gold 200x200

Abermals später setzte sich durch, für den Deutschen König den natürlichen – also einköpfigen – Adler zu verwenden, den Deutschen Seeadler, wurde er aber römischer Kaiser, den zweiköpfigen, den sogenannten Doppeladler. Amtlich wurde dies aber erst durch Erlaß von Kaiser Sigismund, nachdem er am 31. 5. 1433 von Papst Martin V. zum römischen Kaiser gekrönt worden war.
Die Gestalt des Doppeladlers ist wohl aus Byzanz entlehnt und an die Heraldik des Reiches angeglichen worden.
Der byzantinische Doppeladler selbst, golden in rot, ist 1472 auf dem Erbwege nach Rußland gelangt und wurde 1487 Wappen des Zaren.

 Deutscher Adler 171x200                      Doppeladler 156x200
Die rote Farbe der Bewehrung (Fang und Klauen) und der Zunge war ursprünglich lediglich schmückendes Beizeichen, das nicht weiter erwähnt wurde.
Von diesen Wappen wurden zur Spätzeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (HRRDN) die Flaggenfarben schwarz-gelb abgeleitet, die aber bereits zur Zeit ihrer Einführung hauptsächlich die Farben des Erzhauses Österreich und seiner Besitzungen waren, lediglich vom Wappen des römischen Kaisers abgeleitet, nicht als Flaggenfarben des alten Reiches geltend.
Die alten Flaggenfarben des alten Deutschen Königreiches waren und blieben Rot und Weiß.
Am 11. 8. 1804 erhob der Deutschen König und römischen Kaiser Franz II. von Habsburg-Lothringen sich selbst zum erblichen Kaiser von Österreich und war als solcher Franz I. .
Damit wurde er der einzige Monarch der Weltgeschichte mit zwei Kaisertiteln, bei dem über dies auch die Namenszählung rückwärts lief.

Franz II.-I. 1804-1806 1280x1019

Jene Zeit war bislang die einzige, in der die Heilige Deutsche Reichskrone, gestiftet von Konrad II. von Hohenstaufen und geweiht anläßlich seiner Kaiserkrönung am 26. 3. 1027, auch heraldisch in Erscheinung trat.
Für das neue Kaiserreich wurden vom HRRDN das Wappen übernommen sowie dessen Wappenfarben als Flaggenfarben, die zuvor innerhalb des HRRDN lediglich für die Besitzungen des Hauses Habsburg-Lothringen standen.

Kaisertum Österreich 1806 764x963

Am 6. 8. 1806 legte Franz II. als Deutscher König und römischer Kaiser die Heilige Deutsche Reichskrone nieder und erklärte unter dem Druck der Verhältnisse das Heilige Römische Reich Deutscher Nation für aufgelöst einerseits, weil es durch den Austritt der Rheinbundstaaten am 1. 8. 1806 zur leeren Hülle geworden war, andererseits, um zu verhindern, daß Napoléon I. Bonaparte, der seit dem 2. 12. 1804 bereits Kaiser der Franzosen war, sich auch noch zum römischen Kaiser erklärte.

Österreich Kaisertum 400x200

Kaisertum Österreich 11. 8. 1804 – 8. 6. 1867

Auch in der Österreichisch-Ungarische Monarchie, geschaffen am  8. 6. 1867 durch den Ausgleich mit Ungarn, waren die Farben Schwarz-gelb lediglich die Farben des Erz- und Kaiserhauses sowie der Erblande, während die ungarische Reichshälfte ihre eigene rot-weiß-grüne Flagge führte. Mit der Ausrufung der Republik Deutschösterreich am 12. 11. 1918 ging die Geschichte der schwarz-gelben Flagge zu Ende.

Das Königreich Preußen,

entstanden am 9. 4. 1525 durch den Vertrag von Krakau als Herzogtum im polnischen Lehnsbesitz, endgültig selbstherrlich (souverän) am 3. 5. 1660 durch den Vertrag von Oliva,
Königreich außerhalb des HRRDN seit dem 18. 1. 1701, besteht rechtlich bis heute weiter

Deutschland – Polen

Im Frühjahr des Jahres 1000 reiste der Deutsche König und römische Kaiser Otto III. Ludolfing, Herzog von Sachsen, nach Gnesen und errichtete dort am Grabe des Bischofes Adalbert von Prag das Erzbistum Gnesen.
Bei dieser Gelegenheit nannte er den polanischen Fürsten Boleslaw I. den Tapferen Piasticky (gesprochen: Pjastízki) einen „Herren“, hob ihn also aus dem Stande des Tributpflichtigen heraus.
Man kann dies mit Fug und Recht als Belehnung mit der Herzogswürde bezeichnen.
Eine Königswürde, wie es die Polen rd. 200 Jahre später behaupteten, war damit jedoch nicht verbunden. Die ist erst für das Jahr 1025 verbürgt.
Aber seit jenem Ereignis von Gnesen wird dort der Adler verwendet, dessen Färbung jedoch noch nicht wiedergegeben wurde.
Es ist aber eine Tatsache, daß Lehnsnehmer häufig das Wappenbild ihres Lehnsherren in anderer Färbung oder aber ein eigenes Wappenbild in der Färbung des Wappens des Lehnsherren führten.
Daher handelt es sich beim polnischen Adler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um den Deutschen Reichsadler, der anläßlich des Aktes von Gnesen von Boleslaw I. Piasticky übernommen worden ist.
Als Markgraf Otto I. von Brandenburg, Sohn von Markgraf Albrecht dem Bären, der am 3. 10. 1157 die Mark Brandenburg gegründet hatte, im Jahre 1170 in Silber den roten Adler als Wappen von Brandenburg annimmt, handelt es sich in der Tat um den Deutschen Königsadler, jedoch in den Flaggenfarben des Reiches, wodurch eindeutig die Gehörigkeit der Mark Brandenburg zum Deutschen Königreiche sowie die Lehnshoheit des Deutschen Königes zum Ausdruck gebracht wird.
Erst im Jahre 1295 erscheinen die polnischen Farben im Wappen von König Przemyslaw II. Piasticky als silberner Adler in rot.
Mit wieder an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich dabei um die bewußte Umkehrung der Farben Brandenburgs und damit ebenfalls um die Flaggenfarben des Deutschen Königreiches.

Brandenburg 167x200                Polen 169x200      

             Brandenburg                                       Polen

Damit begegnen uns in Polen ausschließlich Deutsche Zeichen und Deutsche Farben.

Kreuzzüge

Am 18. 11. 1095 begann die Synode von Clermont (-Ferrand), zu deren Abschluß Papst Urbam II. am 27. 11. dazu aufrief, „das Kreuz auf zu nehmen“ und den „Ungläubigen“ das heilige Land“ und die „heiligen Stätten“ wieder zu entreißen.
Der Erste Kreuzzug brach 1096 auf unter der Führung von Gottfried von Bouillon, Herzog von Niederlothringen, und eroberte am 15. 6. 1099 Jerusalem.
1100 wurde das Königreich Jerusalem geschaffen, dessen Regent Gottfried wurde, nachdem er die Königswürde für sich abgelehnt hatte.

Umfeld – St.-Lazarus-Orden

Der Lazarus-Orden ist ein Ausnahme-Orden, denn er ist der einzige östliche unter den bekannten Ritterorden.
Bereits um das Jahr 370 – also noch in vorislamischer Zeit – kamen armenische Basilianer-Mönche nach Jerusalem und gründeten dort das St.-Lazarus-Hospital, das als Ursprung des Lazarus-Ordens gilt.
Die kirchliche Ersterwähnung des ‚Hospitalischen Ordens des Heiligen Lazarus von Jerusalem‘ stammt allerdings erst aus dem Jahre 1043.
Sein Habit ist schwarz mit grünem Kreuze.
Ordenswappen ist ein silberner Schild mit durchgehendem, grünen Kreuze.

Lazarus-Orden 174x200

Durch das umfangreiche, hospitalische Wirken des Lazarus-Ordens über Jahrhunderte hinweg wurde der Begriff ‚Lazarett‘ geprägt.
Gründungspatrone des Ordens sind sowohl der durch Jesus Christus aus dem Jenseits ins Diesseits zurückgerufene Lasar von Bethania als auch der aussätzige Bettler Lasar, der von Christus geheilt wurde. Dem entsprechend nahm sich der Orden im besonderen Maße der Leprakranken an.
Als während der Kreuzzüge auch Kreuzfahrer an der Lepra erkrankten, wurden auch sie vom Lazarus-Orden versorgt und dem Orden überstellt. Dadurch ergab sich ab etwa 1120 zusätzlich ein ritterlicher Ordensdienst ohne, daß der Orden je auch amtlich in einen Ritterorden umgewandelt worden ist. Der Brauch wurde einfach aufgenommen und gepflegt.
Seit der Schlacht von Montgisard am 25. 11. 1177 war der St.-Lazarus-Orden an kriegerischen Unternehmungen der Kreuzfahrer beteiligt. Die berühmte ‚Garde der Lebenden Toten‘ wurde aus Rittern gebildet, die an der Lepra erkrankt waren und den Tod in der Schlacht dem Verfaulen bei lebendigem Leibe vorzogen.
Sie waren gefürchtete Krieger, die ohne Helm oder Hut in die Schlacht ritten und durch ihre von der unheilbaren Krankheit furchtbar entstellten Gesichter Panik unter ihren Feinden auslösten.
Ihre Tapferkeit ist legendär!
Seit jener Zeit heißt der Orden ‚Militärischer und Hospitalischer Orden des Heiligen Lazarus von Jerusalem‘. Die Unmittelbarkeit zum Papst wie die Johannes-, Tempel- und Deutschritter hat der St.-Lazarus-Orden jedoch nie erlangt.

Umfeld – St.-Johannes-Orden

Zur Unterstützung der Pilger ist 1048 ein Orden gegründet worden, der sich noch im Jahre der Eroberung Jerusalems 1099 nach dem dortigen, Johannes dem Täufer geweihten Hospitale benannte, das der Orden dort seit rd. 1070 unterhielt.
Wenn auch die Johanniter ab rd. 1125 zusätzlich Kriegsdienste leisteten, so blieben sie doch hauptsächlich Hospitaliter.
Das Wappen des Ordens ist rot mit durchgehendem silbernen Kreuze.

Malteserorden 183x200

Ihr Ordensgewand war anfangs schwarz mit einem weißen Kreuze. In sehr viel späterer Zeit war es rot, nur der Mantel blieb schwarz, und das Ordenskreuz auf ihm wurde zum achtspitzigen Johanniter- oder Malteserkreuz ausgeformt, während es auf dem Wappenrocke schlicht und gerade blieb.

Erzkreuz 200x200

Diese Kreuzform ist von ihrer Bedeutung her die höchste Kreuzform überhaupt.

Nach dem endgültigen Untergange der Kreuzfahrerstaaten mit dem Falle der Festung Akkon am 28. 5. 1291 ließen sich die Johanniter zunächst auf der Insel Zypern nieder. Es folgte eine Zeit der Orientierungslosigkeit, und der Orden wäre wohl ebenfalls in die Mühlen der Inquisition geraten, wäre ihm nicht mit der Eroberung des von den Byzantinern nur schlecht verteidigten Rhodos 1309 der Schritt in die staatliche Selbständigkeit gelungen. Dort blieb der Orden bis zum 22. 12. 1522, als er sich nach sechsmonatiger Belagerung durch die übermächtigen Mamelucken unter Sultan Süleyman dem Prächtigen beugen mußte. Die Überlebenden erhielten freien Abzug.
Nachdem der Johanniter-Orden heimatlos geworden war, erhielt er im Jahre 1530 die Inseln Malta und Gozo vom Deutschen König und römischen Kaiser Karl V. zu Lehen.
In der Folgezeit bürgerte sich die Bezeichnung „Malteser-Orden“ ein.
Hier baute der Orden eine starke Galeeren-Flotte, die sich einen großen Namen im ganzen Mittelmeer machte. Vom Ordensgewande der Malteser abgeleitet, galt damals rot als die Seefahrer-Farbe gemeinhin!
1798 rückte die Flotte von Napoléon I. Bonaparte gegen Malta vor, und da der Orden nach seinen Statuten gegen andere Christen „das Schwert nicht erheben“ durfte, übergab der Großmeister die Insel kampflos.
Zwar wurde im Frieden von Amiens vom 25. und 27. 3. 1802 die Rückgabe der Inseln an den Orden vereinbart, der dort dauernde Neutralität genießen sollte, doch wurde dieser Vertrag nie vollständig erfüllt und dadurch die Rückkehr des Ordens verhindert.
Auch auf dem Wiener Kongreß 1814/15 erhielt der Orden die Inseln nicht zurück.
Der nach wie vor selbstherrliche (souveräne) Orden – also Ordensstaat – hat seit 1834 seinen Sitz in Rom.

Umfeld – Tempel-Orden

Schon am Ersten Kreuzzuge hatte eine kleine, aber außerordentlich tapfere Schar teilgenommen, die sich ‚Krieger Christi‘ nannte.
Zum Lohne wurden ihr vom Regenten Gottfried von Bouillon des Königreiches Jerusalem die „Pferdeställe des Salomon“ als Quartier zugewiesen.
Hierbei handelt es sich in Wirklichkeit um die Grundmauern des jüdischen Tempels.
Am 21. 3. 1119 traten neun führende Ritter der Kriegerschaft Christi zusammen und benannten ihre Schar nach ihrem Auftrag und Quartier „Arme Mitstreiter Christi und des jerusalemischen Tempels des Salomon“ oder kurz auch ‚SOCIETAS TEMPLI – Gefährtschaft des Tempels (ST)‘.
Bereits am 13. 1. 1128 erließ Papst Honorius II. auf dem Konzil von Troyes für den Tempel die Lateinische Regel, nach der es den Tempelrittern erlaubt war zu heiraten sowie Verheiratete bei Einverständnis der Ehefrau dem Tempel bei treten durften.
Die legendären Kriegermönche gab es also unbedingt nur zwischen dem ersten Zusammentreten der Krieger Christi im Vorfelde des Ersten Kreuzzuges bis zum Erlaß dieser Lateinischen Regel. Seither waren es die Bedingungen des einzelnen Templers, die seinen jeweiligen Familienstand ausmachten.
Wohl zur selben Zeit ist der Tempel von der damals üblichen Gepflogenheit abgerückt, nur Ritterbürtige, also nur Adelige zu Rittern zu schlagen. So war vor allem der „Schwarze Komtur“ – wegen seines schwarzen Ordensmantels – Hubertus Koch von bürgerlicher Abkunft!
Das entspricht der Erkenntnis, daß man wahren Adel weder ererben, noch kaufen kann, sondern man muß es sein!
Am 29. 3. 1139 erhielt der Tempel durch Papst Innozenz II. seine Bestätigung.
Von Anfang an trug der Tempelorden den weißen Habit zum Zeichen der Reinheit Christi und seines Wollens, für das der Tempel einstand.
Zu Beginn des Zweiten Kreuzzuges legte der Tempel das rote Ordenskreuz an, was am 27. 4. 1147 von Papst Eugen III. bestätigt worden ist.

Tempel 166x200

Das Kreuz erhält je nach Anlaß eine unterschiedlicher Ausgestaltung. Die übliche Form ist die eines Tatzenkreuzes mit sehr schmaler Mitte.

Tempelkreuz 181 auf 201x201

Eine Sonderform ist das Dornenkreuz, ein Tatzenkreuz mit eingebogenen Schenkelenden. Jovian – die Weisen von Zion verjudeten sowohl ihn, als auch den Täufer später zu einem „Johannes“ – damals noch ein Jugendlicher, fertigte der Gottesmutter Maria aus vier Dornen der Dornenkrone des Mensch gewordenen Hochgottes Christus ein Kreuz, indem er sie an ihren Spitzen zusammenflocht.

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Tempelblüte 200x200

Tempelblüte, in der Mitte das Dornenkreuz mit den für diese Kreuzform typischen eingebogenen Schenkelenden 

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                           Verschiedene Formen des Tempelkreuzes

Die höchste Form aber ist auch beim Tempel das achtspitzige Kreuz, wie es durch die Malteser bekannt ist, aber natürlich rot.

Erzkreuz 200x200

Die Farbe des Kreuzes kann aus bestimmtem Anlaß auch von Rot über Karmin auch zu Weinrot und Purpur wechseln.
Durch seine unermüdliche Wahrheitssuche für den Vatican gefährlich geworden, wurde der Orden in Frankreich und England ab dem 13. 10. 1307, dem ‚Schwarzen Freitage‘, verfolgt und seine Würdenträger gefoltert und ermordet.
Auf dem Konzil von Vienne wurde zwar die Unschuld des Tempels festgestellt, dennoch am 22. 3. 1312 von Papst Clemens V. „wegen seines geschädigten Rufes“ seine Aufhebung verfügt.
Die Kirche warf also dem Tempel einen geschädigten Ruf vor, dessen Ursache sie selber war.
Seit dieser Zeit ist der Tempel Deutsch geprägt.
Die Nachfahren jener Tempel-Gefährten aber wirken seither als ‚Wehrheit der Wahrheit‘ aus dem Verborgenen für den Sieg des Lichtes.

Vorstufe – Deutscher Orden

Im Dritten Kreuzzuge wurde 1190 in Akkon ein Hospitalier-Orden gegründet, der sich nach einem Deutschen Spital in Jerusalem
„Brüder vom Deutschen Hause Sankt Mariens in Jerusalem“ nannte.
Bereits am 5. 3. 1198 wurde er in einen geistlichen Ritterorden umgewandelt.
Für die Übernahme der Ordensregel des Tempelordens zum Kampfe gegen die Sarazenen wurde ihm das weiße Ordensgewand verliehen, was beim Tempel gehörigen Unwillen auslöste.
Unterscheidungszeichen der kurz „Deutscher Orden“ genannten Gemeinschaft wurde das schwarze Kreuz auf weißem Grunde.
Es ist davon aus zu gehen, daß im Zuge der Rückbesinnung auf die germannischen Ahnen auch die besondere, kultische Bedeutung der Farben weiß, rot und schwarz für die Heilige Dreiheit von Geist, Seele und Leben wiedererkannt worden ist, denn alle drei alten Ritterorden trugen Gewänder und Zeichen in diesen drei Farben. Nachdem also die anderen Zusammenstellungen bereits von den älteren Orden ausgeschöpft worden sind, war es nur folgerichtig, daß der Deutsche Orden auf dem weißen Gewande das schwarze Kreuz trägt.

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           Deutscher Orden                                           Hochmeister

Im Jahre 1250, dem letzten Jahre seiner Regentschaft, verlieh der Deutsche König und römische Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen dem Hochmeister des Deutschen Ordens das Recht, seinem Ordenskreuze das Deutsche Königswappen auf zu legen, in Gold der natürliche, schwarze Deutsche Adler.
Ebenfalls 1250, ebenfalls im letzten Jahre seiner Regentschaft verlieh König Ludwig IX. der Heilige von Frankreich aus dem Hause Capet-Valois dem Hochmeister des Deutschen Ordens das Recht, das goldene Lilien-Szepter der Könige von Frankreich den Schenkeln des Hochmeisterkreuzes als Beizeichen auf zu legen.
Früh schon war es das Ziel des Ordens, einen Ordensstaat zu gründen. Dafür wirkte er von 1211 bis 1225 zunächst in Siebenbürgen für den König von Ungarn. Als dieser jedoch seine gemachte Zusage nicht einhalten wollte, folgte der Deutsche Orden einem Hilfeersuchen des Herzoges Konrad I. Piasticky von Masowien gegen den baltischen Stamm der Prußen, bei dem er 1226 mit der Eroberung und Bekehrung begann.
In der Goldbulle von Rimini erklärt der Deutsche König und römische Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen 1226 alles in Balten vom Deutschen Orden eroberte Land zum Reichsgebiet und sichert dem Orden dort die uneingeschränkte Landeshoheit zu, wodurch der Hochmeister zugleich auch Reichsfürst des Deutschen Königreiches wurde.
Im Vertrage von Kruschwitz vom 16. 5. 1230 überließ Konrad I. von Masowien dem Deutschen Orden das Kulmer Land auf ewige Zeit und erkannte die Unabhängigkeit des Ordensstaates und die Herrschaft des Deutschen Ordens über alles Land an, das dieser jenseits der Grenzen von Masowien erobert.
1234 wurde der Deutschordensstaat gegründet.
Zwei weitere Orden waren Niederlassungen des Tempelordens.
Zum Schutze des Herzogtumes Masowien vor den heidnischen Prußen wurde 1228 der
‚Orden der Ritterbrüder von Dobrin‘ von Bischof Christian von Preußen gegründet.
Sein Zeichen war auf weißem Gewand ein gestürztes, rotes Schwert, überhöht von einem sechsstrahligen, roten Stern. Er blieb aber nur sehr klein und konnte deshalb die ihm gestellten Aufgaben nicht erfüllen. So wurde er bei Gründung des Deutschordensstaates in den Deutschen Orden eingegliedert.

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Ritterbrüder von Dobrin

Im Norden Baltens wirkte seit 1202 der Livländische Schwertbrüderorden.
Sein Zeichen waren auf weißem Gewande zwei gestürzt gekreuzte, rote Schwerter. Sein Siegel zeigt indes ein gestürztes, rotes Schwert überhöht von einem roten Tatzenkreuze.

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Ihm gehörten von der Narwa und dem Finnischen Meerbusen die Landschaften Estland, Livland, Kurland, Semgallen und Lettgallen.
Nach der vernichtenden Niederlage der Schwertbrüder in der Schlacht bei Schaulen am 22. 9. 1236 gegen den litauischen Stamm der Szemaiten (stimmhaft weiches She-), in der der Herrenmeister und alle Gebietiger gefallen waren, wurde durch Schiedsspruch von Papst Gregor IX. vom 12. 5. 1237 auch der Livländische Schwertbrüderorden mit dem Deutschen Orden vereinigt, wobei die Schwertbrüder jedoch sowohl verwaltungsmäßig, als auch gebietsmäßig unter dem gemeinsamen Dach unabhängig blieben.
Diese kirchenrechtlich abgesicherte, mangelnde Geschlossenheit sollte sich noch bitter rächen.
Zunächst aber bedeutete das für den Deutschen Orden einen gewaltigen Gebietszuwachs. Sein Gebiet vergrößerte sich dadurch schlagartig um rund das Vierfache! Aber auch die Ritterschaft erfuhr durch diesen Zusammenschluß eine besondere Bereicherung. Als nämlich 1312 der Tempelorden von Papst Clemens V. aufgehoben wurde, traten viele Deutsche Tempelritter zum Deutschen Orden über, weil dieser mit dem Livländischen Schwertbrüderorden eine Niederlassung des Tempels in sich aufgenommen hatte.
1309 kam Pommerellen (Klein Pommern) zum Deutschen Orden, wodurch endlich die wichtige Landverbindung vom Ordensland zum Reichsgebiet hergestellt wurde.
Im selben Jahre verlegte der Hochmeister seinen Sitz endgültig auf die Marienburg an der Nogat, einen östlichen Nebenarm der Weichsel in deren Mündungsdelta.
1398 eroberte der Deutsche Orden im Kriege gegen die Piratenbruderschaft der Vitalien-Brüder die Insel Gotland, weil dort deren Hauptstützpunkt lag. Im selben Jahre kam die litauische Landschaft Szemaiten zum Deutschen Orden. Damit war der Orden auf dem Höhepunkt seiner Ausdehnung und Macht angekommen.
1408 wurde Gotland an das Königreich Dänemark verkauft.
Nach den schweren Verlusten in der verlorenen Schlacht bei Tannenberg am 15. 7. 1410 – gerade hier fehlte die Unterstützung aus Livland – und dem Ausbleiben ritterbürtigen Nachwuchses verfiel der Ordensstaat zusehends.
Am 14. 3. 1440 schlossen sich 53 adelige Grundherren und 19 Städte zum Preußischen Bunde zusammen, der am 4. 2. 1454 dem Deutschen Orden den Krieg erklärte und darüber hinaus sich am 6. 3. 1454 dem Schutze des Königes von Polen unterstellte.
Im Zweiten Frieden von Thorn vom 19. 10. 1466 mußte der Deutsche Orden den Verlust des Ermlandes, der Kulmer Landes, des Umlandes von Marienburg und Pommerellens hinnehmen.
Daß dieser Vertrag weder vom Deutschen König und römischen Kaiser, noch vom Papst anerkannt wurde, nutzte wenig. Die Wirklichkeit war eine andere.
1511 wählte das Ordenskapitel Albrecht von Brandenburg-Ansbach aus dem Hause Hohenzollern zum Hochmeister, um durch ihn, den Sohn eines regierenden Fürsten, die polnische Oberhoheit ab zu schütteln, was dieser im Reiterkriege von 1519 – 1521 auch versuchte, jedoch vergeblich.
1522 wurde Albrecht für die Reformation gewonnen.
Auf Anraten Luthers entschloß sich Albrecht 11/1523, das Amt des Hochmeisters nieder zu legen und die Landesherrschaft des Deutschen Ordens in Preußen in ein weltliches Herzogtum um zu wandeln.
Seit jener Zeit hat der weiterhin katholische Deutsche Orden kein Flächengebiet vergleichbarer Größe mehr besessen.
Am 8. 4. 1525 legte Albrecht vor seinem Onkel, König Sigismund I. Gediminaitis-Jogailaitis von Polen, Großfürsten von Litauen, den Huldigungseid ab und empfing von diesem das Herzogtum Preußen zu erblichem Lehen.

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Herzogtum Preußen unter polnischer Lehnshoheit


Als Wappen führte Herzog Albrecht den Adler der Herzöge von Masowien in den Farben des Deutschen Ordens, auf der Brust belegt mit einen goldenen S für König Sigismund und halsgekrönt mit der Krone Polens.
Albrecht starb am 20. 3. 1568 in Tapiau, und sein Sohn Albrecht Friedrich folgte ihm als Herzog nach.
Dieser starb jedoch am 28. 8. 1618 ohne überlebende männliche Erben, sodaß das Herzogtum Preußen an seinen Schwiegersohn Markgraf und Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg fiel.

Preußen

Preußen führte von Beginn der weltlichen Herrschaft an in Silber den schwarzen, golden bewehrten – Klauen und Fang – rot gezungten, natürlichen Adler. Zum Zeichen der Lehnsabhängigkeit trug er um den Hals die goldene, polnische Königskrone und auf der Brust die goldene Initiale S des lehnsherrlichen Namens. Zusätzlich erhielten die Schwingen des preußischen Adlers goldene Kleestängel. Solche sind ursprünglich eine Verstärkung an Schwingen, die als Helmzier verwendet werden, und sind im Laufe der Zeit als Beizeichen in den Schild übernommen worden. Im Wappen von Preußen sind sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Zutat aus Brandenburg, wo das Haus Hohenzollern seit dem 30. 4. 1415 die Markgrafen und Kurfürsten stellte, denn dort sind sie von Anfang an nachweisbar. In Masowien und Polen erscheinen sie hingegen überhaupt nicht.
Nach dem Tode des Lehnsherren König Sigismund I. Gediminas-Jogaila weigerten sich die Herzöge von Preußen, die Initiale auf der Brust des Adlers zu ändern, sodaß der preußische Adler jener Zeit nur in Polen anders dargestellt wurde, nämlich mit jeweils angepaßter Initiale. Erst 1633 einigten sich beide Seiten, die Initialen sowohl des Lehnsherren, als auch des Lehnsnehmers auf der Brust des Adlers zu vereinen, der über dies mit einem Herzogshut gekrönt wurde.
Bei Erlangen der Unabhängigkeit von Polen erhielt der preußische Adler die Initiale F für den brandenburgischen Markgrafen und Kurfürsten Friedrich Wilhelm den Großen als Herzog von Preußen und die vormals königlich polnische Halskrone wurde nun zur herzoglich preußischen Halskrone.
Seinem Sohne Kurfürst Friedrich III. gelang es, das Einverständnis der übrigen Kurfürsten und die Erlaubnis des Deutschen Königes und römischen Kaisers für seine Königswürde außerhalb des HRRDN ein zu holen. Seit jenem 18. 1. 1701 ist der preußische Adler mit der Königskrone von Preußen gekrönt, hält in der rechten Klaue das Königsszepter, in der linken einen Reichsapfel und trägt auf der Brust die verschlungenen, goldenen Initialen FR für ‚Fridericus Rex‘.
Mit der Thronbesteigung von König Friedrich Wilhelm I. dem Soldatenkönig am 25. 2. 1713 fiel die herzogliche Halskrone des Adlers fort.

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Die preußischen Landesfarben sind seit 1525 geteilt von schwarz und weiß.
Wappen und Flagge Preußens sind rechtlich bis heute unverändert gültig.

Der Deutsche Bund,

gegründet am 8. 6. 1815 auf dem Wiener Kongreß als Bund ehemaliger Länder des HRRDN,
aufgelöst am 23. 8. 1866 im Frieden von Prag zwischen Preußen und Österreich

Vorfeld – Französische Besetzung und Befreiungskriege

Nach der verheerenden Niederlage in der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt am 14. 10. 1806 wurde der Doppelfriede von Tilsit am 7. 7. zwischen Frankreich und Rußland und am 9. 7. zwischen Frankreich und Preußen geschlossen, welch letzterer durch das Königsberger Folgeabkommen vom 12. 7. 1806 ergänzt wurde.
Am 18. 8. 1807 schuf Kaiser Napoléon I. Bonaparte von Frankreich durch Dekret das Königreich Westphalen für seinen Bruder Jerôme Bonaparte.
In dieses wurde auch das bis dahin neutrale Herzogtum Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel eingegliedert.
Herzog Friedrich Wilhelm, geb. 9. 10. 1771, hatte sich in sein schlesisches Titular-Herzogtum Oels zurückgezogen und baute hier das Herzoglich Braunschweigische Korps auf, wegen seiner schwarzen Uniformen mit den hellblauen Aufschlägen als die „Schwarzen Braunschweiger“ und als die „Schwarze Schar“ bekannt.
Am 1. 4. 1809 stand das Korps in Stärke von 2125 Mann unter dem unmittelbaren Kommando des „Schwarzen Herzoges“.
Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig war damit der einzige, regierende Deutsche Landesfürst, der in den Napoléonischen Kriegen selbst an der Spitze seiner Truppen kämpfte.
Leider blieb der erhoffte Zulauf von Freiwilligen aus und dadurch die Schwarze Schar klein.
Der Schwarze Herzog Friedrich Wilhelm fiel in der Schlacht bei Quartre-Bras am 16. 6. 1815, nur zwei Tage vor Napoléons endgültiger Niederlage bei Waterloo.
Anders war der Verlauf in Preußen.
Am 14. 11. 1810 wurde in der berliner Hasenheide von „Turnvater“ Friedrich Ludwig Jahn und „Schwimmvater“ Karl Friedrich Friesen sowie zehn weiteren Männern der Deutsche Bund gegründet, eine geheime Folgebewegung des Schillschen Freikorps, dessen Ziele die Beseitigung der Standesgrenzen, die Pflege des Deutschen Volkstumes sowie die Befreiung von der französischen Fremdherrschaft waren.
Am 19. 6. 1811 eröffnete Jahn hier auch den ersten Deutschen Turnplatz.
Jahn und Friesen hatten mit Major Ludwig von Lützow (‚-ow‘ gesprochen ‚-oo‘) Verbindung aufgenommen, der sich beim Unternehmen des Majors Ferdinand von Schill und seines Freikorps 1807 bewährt hatte und von Generalmajor August Neidhardt von Gneisenau für den Fall einer Volkserhebung gegen die Besatzer als Führer eines Freikorps vorgesehen war.
Nach der schweren Niederlage des Kaisers Napoléon I. der Franzosen in Rußland ergriff der Kommandeur der preußischen Truppen in der Grande Armée Generalleutnant Johann von Yorck die Gelegenheit und machte in Kenntnis der Gesinnung seines Königes, aber ohne dessen Befehl, dem russischen Generalmajor Hans von Diebitsch ein Angebot. So kam es zwischen Russen und Preußen zur ‚Konvention von Tauroggen‘, die am 30. 12. 1812 in der Poscheruner Mühle von den beiden Oberbefehlshabern unterzeichnet wurde, nach der das preußische Korps für neutral erklärt wurde bis zum endgültigen Entscheide des Königes von Preußen.
Diese Nachricht war für alle das entscheidende Signal!
Jahn, Friesen, von Lützow und Neidhardt von Gneisenau brachten gemeinsam den preußischen Staatskanzler Karl von Hardenberg dazu, König Friedrich Wilhelm III. von Preußen zur Errichtung eines Freikorps nach Jäger-Art unter der Führung des Majors von Lützow zu bewegen.
Jahn und Friesen waren bereits am 29. 1. 1813 am Sammelplatz Breslau eingetroffen, um alles für den zu erwartenden Ansturm der Freiwilligen vor zu bereiten.
Von Lützow legte dem König am 9. 2. 1813 das förmliche Gesuch zur Aufstellung des Freikorps vor, und auf der Grundlage der Allerhöchsten Kabinetts-Order des Königs vom 3. 2. wurde die Truppe als Königlich Preußisches Freikorps und reguläre Einheit der preußischen Armee gegründet.
Im ‚Vertrage von Kalisch‘ besiegelten König Friedrich Wilhelm III. von Preußen und Zar Alexander I. von Rußland am 28. 2. 1813 das endgültige Friedens-, Bündnis- und Freundschaftsabkommen zwischen ihren Ländern, das bis zum Ersten Weltkriege halten sollte.
Am 16. 3. 1813 erklärte Preußen Frankreich den Krieg.
In der schlesischen Provinzhauptstadt Breslau erfolgte am 17. 3. 1813 der Aufruf des Königes
An mein Volk“, der am 20. 3. veröffentlicht wurde, mit der gleichzeitigen, aber auf den Geburtstag der 1810 verstorbenen Königin Luise am 10. 3. zurückdatierten Stiftung des Eisernen Kreuzes, der ersten Deutschen Kriegsauszeichnung überhaupt, die an alle Verdienten gleichermaßen verliehen wurde ohne Rücksicht auf Herkunft, Stand und Ansehen.
Auf Anraten des Majors von Lützow verfügte König Friedrich Wilhelm III. die Uniformierung als schwarz mit Messingknöpfen, roten Aufschlägen und – wie bei fast allen preußischen Truppen – mit roten Vorstößen.
Eine regelrecht geschneiderte Uniform konnten sich damals jedoch nur die Bessergestellten leisten, während die einfachen Freiwilligen ihre Uniformen vom Königreich Preußen bekamen.
Dieses aber hatte anfangs dafür kein Geld, und eben deshalb hatte Major von Lützow auf schwarze Uniformen gedrungen, weil schwarz am einfachsten zu beschaffen und farblich zu erhalten war.
Die weitaus meisten Freiwilligen des Lützowschen Freikorps waren in Zivil gekleidet, und um die vielen unterschiedlichen Kleidungsstücke zu vereinheitlichen, hat man sie allesamt schwarz gefärbt, soweit sie es nicht schon waren.
Es sei an den Satz erinnert „Gold gab ich für Eisen“!
So wurde der Krieg gegen Napoléon finanziert, und oft waren beim einfachen Volke die goldenen Eheringe die einzigen Wertgegenstände, die die überhaupt hatten!
Erst nach den Anfangserfolgen und der Vertreibung der französischen Besatzung war Preußen wieder uneingeschränkt in der Lage, auf die Werktätigkeit der eigenen Bevölkerung zurück zu greifen, und erst in dem Maße war es auch möglich, die Lützower Jäger mit vorschriftsmäßigen Uniformen aus zu statten.
Die ursprünglichen Lützower Jäger zu Pferde waren später in Ulanen und Husaren gegliedert.
Die Ulanen trugen zur Unterscheidung der Einheiten an ihren Lanzen von Abzeichenfarbe und Rockfarbe geteilte Lanzenflaggen, bei den Lützowern entsprechend geteilt von rot und schwarz.

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Friedrich Christoph Förster war ein Premierleutnant und Kompaniechef bei den Lützower Jägern, der in der Schlacht an der Göhrde am 16. 9. 1813 verwundet wurde. In seiner Kompanie diente auch der Jäger August Renz, der in Wirklichkeit die Kämpferin Eleonore Prochaska aus Potsdam war, die in der Göhrdeschlacht tödlich verwundet wurde und am 5. 10. im nahen Dannenberg/Elbe starb.
Von Friedrich Förster stammt die erste Kunde von einer rot-schwarzen Fahne mit goldenem Fransensaum und der goldenen Inschrift „Mit Gott fürs Vaterland“. Sie war von berliner Frauen gestiftet worden. Förster berichtete in einem Briefe, daß er die Fahne Anfang April 1813 in der dresdener Werbestube der Lützower Jäger gesehen habe. Der König lehnte es jedoch am 8. 4. 1813 ab, daß das Freikorps Lützow unter dieser Fahne in den Kampf zog.

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Rekonstruktion der Lützower Fahne

Auf Grund ihrer ungewöhnlichen Uniform, ihrer gewagten und oft sehr verlustreichen Unternehmungen sowie ihrer deutschlandweit berühmten Mitglieder wurden die Lützower Jäger rasch zur Legende, wodurch viele Freiwillige angelockt wurden.
Zwar war die Desertionsrate mit rd. 15 % ungewöhnlich hoch, was aber lediglich der recht bunten Zusammensetzung des Korps geschuldet war, denn der weitaus überwiegende Anteil an Deserteuren kam aus nicht-preußischen Gebieten, während sich die preußischen Lützower fast durchweg bestens bewährten.
Die im Verhältnis zu ihrer Gesamtzahl im Volke stärkste Gruppe unter den Freiwilligen war die der Studenten. Sie waren durchdrungen vom Nationalgefühl, dem Volksbewußtsein, aber forderten auch, daß sich Bürger und Herrscher auf Augenhöhe begegnen sollen, was sich in einer Verfassung niederschlagen sollte. Diese Forderungen fanden auch im Bürgertume rasche Verbreitung und konnte von den Deutschen Landesfürsten nicht einfach übergangen werden. So versprachen viele von ihnen eine Verfassung nach dem Kriege, durch die die Forderungen der Landesbürger angemessen berücksichtigt werden sollten. Dies war von wesentlicher Zugkraft!
Am 18. 10. 1813 errang die Koalition einen überragenden Sieg in der Völkerschlacht bei Leipzig, und am 31. 3. 1814 zogen Zar Alexander I. von Rußland und König Friedrich Wilhelm III. von Preußen in Paris ein und hielten dort eine Siegesparade ab.
Am 13. 4. 1814 dankte der Kaiser der Franzosen Napoléon I. Bonaparte ab und verließ Schloß Fontainebleau am 20. 4. .
Am 18. 9. 1814 trat unter der Leitung des österreichischen Außenministers Clemens Fürst von Metternich der Wiener Kongreß zusammen, um über die künftige Gliederung Europas zu verhandeln.
Am 26. 2. 1815 verließ Napoléon I. sein Exil auf der Insel Elba und landete am 1. 3. in Frankreich. Damit begann seine „Herrschaft der Hundert Tage“ – eigentlich 114 Tage – die mit seiner schweren Niederlage in der Schlacht bei Waterloo am 18. 6. und seinem darauf folgenden Thronverzicht zu Gunsten seines Sohnes Napoléon II. – seit 1818 Herzog von Reichstadt – am 22. 6. 1815 endgültig endete.
Ungeachtet der erneuten Machtübernahme durch Napoléon I. in Frankreich gingen die Verhandlungen in Wien weiter, und die Schlußakte wurde am 9. 6. 1815 unterzeichnet, nur neun Tage vor dem endgültigen Sieg über Napoléon.
Das Bild vom verschreckt auseinanderlaufenden Wiener Kongreß bei Eintreffen der Nachricht von der Rückkehr Napoléons I. nach Frankreich, die allgemein weit verbreitet ist und ähnlich auch in Filmen dargestellt wird, ist also in Wirklichkeit grundfalsch!
So wurde der Deutsche Bund gegründet als lockerer Zusammenschluß der Deutschen Länder unter dem Vorsitz Österreichs.
Die Gesandten der Bundesländer trafen sich zu ihren Sitzungen in der Freien Stadt Frankfurt/Main, die bis 1806 Wahl- und seit 1562 auch Krönungsstadt der Deutschen Könige und römischen Kaiser gewesen war.
Der Bundestag – auch Bundesversammlung genannt – war die einzige, zentrale Einrichtung des Deutschen Bundes und trat einmal wöchentlich im Palais Thurn und Taxis zusammen.

Die Ur-Burschenschaft zu Jena

Große Hoffnungen hatten die Bürger, vor allen die Kriegsfreiwilligen und unter diesen besonders die Studenten, an die nachnapoléonische Neuordnung geknüpft.
Was aber nach den Befreiungskriegen auf dem Wiener Kongreß 1815 von den Fürsten unter Ausschluß des Volkes beschlossen wurde, war der Rückfall in vornapoléonische Zustände, das „System Metternich“, benannt nach dem österreichischen Außenminister Clemens Fürst von Metternich.
Die Studenten waren seit alters her nach ihrer jeweiligen Herkunft in Landsmannschaften zusammengeschlossen, was ihnen in der Zeit der französischen Besetzung jedoch Symbol für die Zersplitterung Deutschlands geworden war.
Die Landsmannschaften der Universität Hohe Schule Jena, seit 1934 Friedrich-von-Schiller-Universität, lösten sich deshalb am 12. 6. 1815 im Gasthause „Grüne Tanne“ in Wenigenjena auf, und die Studenten gründeten mit der Burschenschaft Jena die erste Burschenschaft überhaupt, die so zur Urburschenschaft wurde.
Viele Gründungsmitglieder waren Veteranen des Freikorps „von Lützow“ und trugen aus Tradition dessen schwarze Uniform mit goldfarbenen Knöpfen und roten Aufschlägen bzw. Vorstößen weiter.
Auf die Lanzenwimpel der Ulanen des Lützower Freikorps geht die erste Fahne der Burschenschaften zurück, geteilt von rot und schwarz mit einem goldenen Fransensaum als zusätzlichem Schmucke. Sie glich also ganz und gar der Fahne von 1813, von der Premierleutnant Förster berichtet hatte, nur ohne die Widmung. 

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Fahne der Urburschenschaft zu Jena 1815                Burschenschaftsfahne von 1816

„Von den Frauen und Jungfrauen zu Jena vom 31. März 1816“ steht an der Unterkante der Rückseite einer zweiten Fahne, rot mit schwarzem Balken und goldenen Fransen, zusätzlich überdeckt von einem schräglinken, goldenen Eichenzweig, die der Urburschenschaft gestiftet wurde.
Als die rot-schwarze Fahne der Burschenschafter angefertigt wurde, ging es ausschließlich um die Überlieferung – lateinisch ‚Tradition‘ – des Freikorps „von Lützow“ und keines Falles um ein Anknüpfen an „alte Reichsfarben“!
Die Reihenfolge besang erstmals August Daniel von Binzer in seinem Liede „Stoßt an! Schwarz-Rot-Gold lebe!“, das er zum ersten Wartburgfeste am 18. 10. 1817 geschrieben hatte.
Interessant ist hierbei, daß er ursprünglich die Reihgenfolge ‚Rot-Schwarz-Gold‘ gewählt hatte, also auf die erstmalige Verwendung der Farben rot und schwarz in den Lanzenflaggen des Freikorps „von Lützow“ zurückgriff sowie auf die erste Burschenschaftsfahne ‚Rot-Schwarz‘, wobei er deren zierenden, goldenen Fransensaum als Farbe in das Lied aufnahm. Entsprechend war die ursprüngliche Reihenfolge ‚Rot-Schwarz-Gold‘. Erst nachträglich änderte er die Reihenfolge in ‚Schwarz-Rot-Gold‘.
Bestrebungen dieser Art waren vor allem dem österreichischen Außenminister Fürst Metternich ein Dorn im Auge, da er in ihnen eine Gefahr für die absolute Herrschaft der Landesfürsten sah.
Der Mord des jenaischen Theologie-Studenten und Burschenschafters Karl Ludwig Sand an dem damals weit bekannten Trivialschriftsteller und Generalkonsul von Rußland August von Kotzebue am 23. 3. 1819 in Mannheim – ein Engstirniger ermordete einen Querulanten – spielte ihm geradewegs in die Hände.
So kam es am 1. 8. 1819 zur Punktation von Teplitz zwischen Österreich und Preußen über Vorkehrungen gegen staatsgefährdende Bestrebungen, auf die sich die Beschlüsse einer Ministerialkonferenz der einflußreichsten Staaten im Deutschen Bunde vom 6. bis 31. 8. 1819 im böhmischen Karlsbad bezogen.
Diese Karlsbader Beschlüsse wurden im Eilverfahren am 20. 9. 1819 vom Bundestag in Frankfurt/Main beschlossen und dadurch Gesetz in jedem Gliedstaate des Deutschen Bundes.
So kam es zur sogemnannten „Demagogenverfolgung“ und zur zwangsweisen Auflösung der Burschenschaften durch die Obrigkeit.
August Daniel von Binzer verfaßte nun sein sehr viel bekannteres Lied „Wir hatten gebauet ein stattliches Haus“, das er anläßlich der erzwungenen Auflösung der Jenaischen Urburschenschaft am 27. 1. 1819 im Jenaer Gasthause „Rose“ erstmals vortrug, in dessen siebter Strophe es heißt:

„Das Band ist zerschnitten,
War schwarz, rot und Gold,
Und Gott hat es gelitten,
Wer weiß, was er gewollt.“

Bereits 1820 unterlegte Hans Ferdinand Maßmann die überaus volksnahe und kraftvolle sowie geradezu hymnische Melodie mit seinem Gedicht „Gelübde“ – Ich hab‘ mich ergeben.
Diese Melodie August von Binzers ist seit 1991 auch die Nationalhymne der Föderierten Staaten von Mikronesien.
Die Auflösung der Burschenschaften führte zum Wiedereintritt der Burschenschafter in die Landsmannschaften, innerhalb derer sie nun Corps bildeten und hier ihr Gedankengut weiterverbreiteten und ihre Traditionen pflegten.
Gleichzeitig kam das Bürgertum zu Wohlstand und konnte seine Sprößlinge auf Gymnasien und Universitäten schicken, was sich zuvor nur der Adel hatte leisten können.
Hierdurch machte auch das Lied von Binzers eine weite Runde, sodaß es auch bei den Bürgern ankam und somit auch die Kenntnis von den Farben Schwarz-Rot-Gold.
Jedoch war wohl nur den wenigsten bekannt, was zur Entstehung der Farbreihung in dem Liede geführt hatte.
Der wachsende Unmut im Volke über das System Metternich mit seinen ständigen Reglementierungen und Beschränkungen sowie der Zensur machte sich in Festen Luft, zu denen geladen wurde, denn Versammlungen waren verboten.

Das Hambacher Fest

Im Grunde fand das Wartburg-Fest der Studenten seine Fortsetzung im Hambacher Feste des Volkes.
Am 29. 1. 1832 wurde in Zweibrücken-Bubenhausen für den Abgeordneten der bayrischen Zweiten Kammer Friedrich Schüler das erste „Schüler-Fest“ veranstaltet.
Eine Forderung der Teilnehmer war, daß sich jegliche Gesetzmäßigkeit aus der Souveränität (Selbstherrlichkeit) des Volkes zu erschließen habe und nicht durch die göttliche Legitimation des Königtumes begründbar sei. Die Durchsetzung dieser Forderung sei der Grundstein für
Deutschlands Wiedergeburt.
Im selben Jahre hatte ein Bürger aus Neustadt an der Haardt, heute ‚an der Weinstraße‘, vorgeschlagen, am 26. 5., dem Tage der bayrischen Verfassung, auf Schloß Hambach in der damals bayrischen Pfalz ein Fest zur Huldigung des bayrischen Herrscherhauses ab zu halten.
Mitglieder des ‚Deutschen Press- und Vaterlandsvereines‘ in Neustadt nutzten den Vorschlag, luden jedoch am 20. 4. 1832 zum Deutschen Nationalfeste „Der Deutsche Mai“ vom 27. 5. bis zum 1. 6. 1832 auf Schloß Hambach.
Am 26. 5. trafen die meisten Teilnehmer des Festes ein, und die Neustädter verkauften schwarz-rot-goldene Kokarden. 

Kokarde 1832

Original-Kokarde vom Hambacher Feste 1832

Trotz dem von der bayrischen Regierung erlassenen Teilnahmeverbote für Auswärtige von Rheinpfalz waren zwischen 20’000 und 30’000 Personen zu diesem Deutschen Nationalfeste gekommen.
Wegen der Anteilnahme und Zustimmung aus weiten Teilen der Bevölkerung sowohl des Inlandes und des ganzen deutschsprachigen Raumes wie auch aus dem nichtdeutschen Auslande blieben alle Versuche der Landesregierung wirkungslos, das Ausmaß des Festes zu kontrollieren.
Am 28. 5. morgens um 8° Uhr sammelten sich die Festteilnehmer unter Glockengeläut und Kanonendonner auf dem Marktplatze von Neustadt.
Groß war die Zahl der mitgeführten Fahnen und Flaggen der teilnehmenden Vereine, Studentenkorps, Interessengemeinschaften und Delegationen aus ganz Deutschland und dem Auslande.
Geleitet von Bürgergarden nahm die Fahne des volkstreuen Bauern, Kaufmannes und Stadtrates von Neustadt Johann Philipp Abresch einen besonderen Platz im Zuge zur rund vier Kilometer entfernten Ruine von Schloß Hambach ein.
Abresch hatte, eingedenk des Liedtextes von August von Binzer, sich eine schwarz-rot-gelbe Fahne anfertigen lassen, auf deren rotem Streifen in schwarzer Schrift die Worte standen
Deutschlands Wiedergeburt“ in Erinnerung an das Wort vom ersten Schüler-Feste.
Er hätte weiß für den Schriftzug verwenden lassen sollen, so wären alle vier Deutschen Farben auf dieser Fahne vertreten gewesen, und es hätte weitaus besser ausgesehen!

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Originale Abresch-Fahne im Hambacher Schlosse

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Abresch-Fahne, Rekonstruktion

Um 11° Uhr kam der Festzug an der Ruine an und oben auf dem Turme wurde die Fahne von Abresch gehißt. Sie wehte dort bis zum Ende des Festes.
Beim Festumzuge zum Jubiläum des Hambacher Festes 1848 trug Johann Abresch abermals diese Fahne.
Die Erben von Abresch haben diese Fahne über die Zeiten bewahrt. Sie ist bis heute im Hambacher Schloß ausgestellt.
In jüngerer Jeit ist die Behauptung aufgekommen, daß die Farben der Flagge richtiger Weise von unten nach oben zu nennen seien. Die Vertreter dieser Ansicht berufen sich dabei auf entsprechende Darstellungen – meist kolorierte Stiche oder Lithographien aus der Zeit.
Dabei unterläuft diesen Leuten ein schwerer Fehler!
In der Tat sind auf manchen Darstellungen die Farben teils von oben nach unten, teils von unten nach oben – von oben nach unten also gelb-rot-schwarz – angeordnet, aber auch in jeder erdenklich anderen Weise.
Den Fehler begehen diese Vertreter dadurch, daß sie nicht erkennen, daß auf den von ihnen als Beweis angeführten Darstellungen jeweils alle Flaggen auf die selbe Weise dargestellt werden, also auch die Fahne von Abresch oben auf dem Turme der Ruine. Die aber ist bis heute erhalten und zeigt die Farben von oben nach unten, wie sich aus dem Schriftzug eindeutig ergibt.
Es kann als sicher gelten, daß einige Teilnehmer Flaggen mit der umgekehrten Farbfolge mitgeführt haben, aber auch in jeder erdenklich anderen Weise. Das ergibt sich allein schon aus der Tatsache, daß es überhaupt solche Darstellungen gibt.
Da aber bereits die einfache Beschreibung der Flagge nur die Reihenfolge von oben nach unten zuläßt, was in der damals flaggenreichen Zeit weithin bekannt war, ist es als sicher an zu sehen, daß die überwiegende Mehrheit der Flaggen die Farben waagerecht von oben nach unten zeigte.
Hatte die Obrigkeit das Fest mit seinem gewaltigen Zulauf schon nicht verhindern können, so verfolgte sie die einzelnen Verantwortlichen hinterher um so erbitterter.
Viele wurden angeklagt und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Einigen gelang die Flucht aus der Haft.
Manchen gelang es, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.

Das Aufstandsjahr 1848 und seine Folgen

Seit dem Wiener Kongresse war die Politik der Monarchen ganz allgemein auf die Wiederherstellung der Verhältnisse vor der Französischen Revolution 1789 ausgerichtet. Das „System Metternich“ schlug sich nieder in der „Heiligen Allianz“ vom 26. 9. 1815 des Kaisers von Österreich, des Königes von Preußen und des Zaren von Rußland, der im Laufe der Zeit fast alle Monarchen Europas beitraten.
In Deutschland war das einzige, wirklich verbindende, politische Element der am 1. 1. 1834 gegründete Deutsche Zollverein, dem nach und nach alle Deutschen Länder mit Ausnahme der österreichischen Monarchie beitraten. Er bestand bis zur Gründung der Weimarer Republik am 14. 8. 1919.
In Frankreich kam nach dem Tode des auf Ausgleich bedachten Königes Ludwig XVIII., dem nächstjüngeren Bruder von Ludwig XVI., am 16. 9. 1824 Karl X. auf den französischen Thron, der jüngste der Brüder, dessen ganzes Bestreben auf die Wiederherstellung der Alten Herrschaft (Ancien Regime), also auf die vorrevolutionären Verhältnisse ausgerichtet war.
Seine „Juliordonnanzen“ vom 26. 7. 1830, in denen er weitere Beschränkungen erließ, führten am
27. 7. zu Aufständen in Paris, die ihn am 29. 7. zur Abdankung zwangen.
Ungehindert konnte er zur Küste gelangen und von Cherbourg am 16. 8. 1830 nach Großbritannien ins Exil übersetzen.
Am 7. 8. 1830 hatte das französische Parlament Herzog Ludwig Philipp von Orléans zum König der Franzosen gewählt und ausgerufen.
Der anfängliche „Bürgerkönig“, Sohn des „Bürgers Gleichheit“ (Philippe Égalité), der sich der Französischen Revolution angebiedert hatte, aber am 6. 11. 1793 dennoch auf dem Schafott endete, wurde während seiner Herrschaft immer rückschrittlicher, trat schließlich sogar der „Heiligen Allianz“ bei, sodaß es schließlich am 21. 2. 1848 zu Protesten in Paris und in der Folge zu Aufständen im ganzen Lande kam.
Ludwig Philipp von Frankreich wurde am 24. 2. abgesetzt und ging ins Exil nach Großbritannien.
Die Aufstände aber setzten sich auch außerhalb Frankreichs fort. Am 1. 3. im Großherzogtum Baden beginnend, zogen sie sich hin bis zur Kapitulation ungarischer Aufständischer gegenüber Österreich am 4. 10. 1849 in der Festung Komorn (Komáron/ Komárno).
In Deutschland wurden die Aufstände unter der schwarz-rot-gelben Flagge von Hambach ausgefochten.
Sie führten am 13. 3. 1848 zum Rücktritt des österreichischen Haus-, Hof- und Staatskanzlers – seit dem 25. 5. 1821 – Clemens Fürst von Metternich, der als Inbegriff der Volksfeindlichkeit galt, ferner zur Wahl eines ersten Deutschen Parlamentes, der Nationalversammlung, die am 18. 5. 1848 in der Paulskirche zu Frankfurt/Main eröffnet wurde und am 28. 3. 1849 eine erste alldeutsche Verfassung verabschiedete, die „Verfassung des Deutschen Reiches“, im Folgenden „Reichsverfassung“, sehr viel später landläufig jedoch „Paulskirchenverfassung“ genannt.
Am 18. 3. 1848 wird vor dem Berliner Schloß ein Reformpatent des Königs Friedrich Wilhelm IV. verlesen. Die anfängliche Ruhe schlägt nach einigen revolutionären Parolen in Auseinandersetzungen mit der Armee um, in deren Folge 303 Bürger zu Tode kommen.
Um die Lage zu beruhigen, ist der König genötigt, am folgenden Tage vor diesen Toten seinen Hut zu ziehen. Am 21. 3. reitet er mit schwarz-rot-gelber Schärpe durch Berlin und verkündert, er wolle die Freiheit und Einheit Deutschlands, und Preußen gehe fortan in Deutschland auf.
Dieses Vorgehen des Königs hatte einen so großen Erfolg, daß ihm die Vertreter der Frankfurter Nationalversammlung am 3. 4. 1849 sogar die Deutsche Kaiserkrone und den Titel ‚Kaiser der Deutschen‘ anbieten, die er allerdings als „Krone aus der Gosse“ ablehnt.
Im Zuge der allgemeinen Unruhen erhoben sich auch die Bürger der Herzogtümer Schleswig und Holstein.
Der König von Dänemark war als Herzog von Holstein seit alters her auch Reichsfürst.
Er war zugleich auch Herzog von Schleswig, das zum Königreiche Dänemark gehörte.
Aber im Vertrage von Ripen vom 5. 3. 1460 mußte schon König Christian I. für beide Herzogtümer die Verpflichtung anerkennen, „unde dat se bliven ewich tosamende ungedelt“, woraus August Wilhelm Neuber in einem Gedichte das Schlagwort „Up ewig ungedeelt“ schuf, das bis heute Wappenspruch von Schleswig-Holstein ist.
Am 29. 6. 1848 wählte die Nationalversammlung den seit den Befreiungskriegen sehr populären und als Gegner Metternichs bekannten Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser. Dieser nahm das Amt Anfang Juli in Wien an und zog am 11. 7. unter großem Jubel in Frankfurt/Main ein.
Am 31. 7. 1848 verabschiedete die Nationalversammlung das
Reichsgesetz betreffend die Einführung einer Deutschen Kriegs- und Handelsflagge“.

Art. 1

Die deutsche Kriegsflagge besteht aus drei gleich breiten, horizontal laufenden Streifen, oben schwarz, in der Mitte roth, unten gelb. In der linken oberen Ecke trägt sie das Reichswappen in einem viereckigen Felde, welches zwei Fünftel der Breite der Flagge zur Seite hat. Das Reichswappen zeigt in goldenem (gelbem) Felde den doppelten schwarzen Adler mit abgewendeten Köpfen, ausgeschlagenen rothen Zungen und goldenen (gelben) Schnäbeln und desgleichen offenen Fängen.

Art. 2

Jedes deutsche Kriegsschiff, welches nicht Admiralsflagge oder Commodores Stander führt, läßt vom Top des großen Mastes einen Wimpel fliegen. Derselbe ist roth und zeigt am oberen Ende den Reichsadler, wie oben beschrieben, in goldenem (gelbem) Felde.

Art. 3

Die deutsche Handelsflagge soll aus drei gleich breiten, horizontalen, schwarz, roth, gelben Streifen bestehen, wie die Kriegsflagge, jedoch mit dem Unterschiede, daß sie nicht das Reichswappen trägt.

Art. 4

[1] Diese Flagge wird von allen deutschen Handelsschiffen als Nationalflagge ohne Unterschied geführt.

[2] Besondere Farben und sonstige Abzeichen der Einzelstaaten dürfen in dieselbe nicht aufgenommen werden.

[3] Dabei soll es jedoch den Handelsschiffen frei stehen, neben der allgemeinen deutschen Reichsflagge, noch die besondere Landes- oder eine örtliche Flagge zu zeigen.

Deutscher Bund Kriegsflagge 333x200                Kommandowimpel

                                Kriegsflagge                                                       Kommandowimpel

Deutscher Bund Nationalflagge 333x200

                     National- und Handelsflagge

In einer Erklärung zu der Farbe Gelb und dem Metall Gold heißt es wörtlich und eindeutig:
Die Farben sind schwarz, roth und gelb, aber man nennt sie ‚Schwarz-Roth-Gold‘!“
Hier findet man die eindeutige Bestätigung dafür, daß die hier beschriebene Reihenfolge der Farben von Anfang an die einzige von allgemeiner Bedeutung war.
Eben so eindeutig geht aus dieser Beschreibung hervor, daß die dritte Farbe Gelb war und nicht etwa Gold auch, wenn sonst allgemein wohl von Schwarz-Rot-Gold gesprochen wurde.
Wie aus der Formulierung der Artikel 1 und 2 ersichtlich ist, haben an dem Gesetze weder Jäger noch Heraldiker mitgewirkt. So hat ein Greifvogel keinen Schnabel, sondern wie alle Greiftiere einen Fang, und was hier als „Fänge“ bezeichnet wird, sind in Wirklichkeit die Klauen.
Daß es aber auf Flaggen keine Metalle gibt, nicht geben kann, war ganz offensichtlich weithin bekannt.
Die gesamte Formulierung darf mit Fug und Recht als unausgegoren bezeichnet werden.
So nimmt es denn auch nicht Wunder, daß es bei diesem Flaggengesetze nicht nur zu einer, sondern gleich zu einer ganzen Reihe von Pannen gekommen ist.
Die erste Panne des Gesetzes war, daß dem Reichswappen zwingend ein eigener Artikel hätte gewidmet werden müssen.
Aus dieser ergibt sich die zweite Panne mit der in Klammern gesetzten anderen Farbgebung.
Die dritte Panne war die mißverständliche Platzangabe für das Reichswappen auf der Kriegsflagge. Statt „links“ hätte man das Obereck am Liek ansprechen müssen.
Das Liek ist der Flaggensaum auf der Mastseite der Flagge aus besonders haltbarem Material – z. B. Segeltuch – in den auch die Leine zum Heißen der Flagge eingenäht ist.
Die vierte Panne war, daß das Größenverhältnis von Obereck und Flagge überhaupt nicht klar ist. Es ist im Gesetze von drei gleich breiten Streifen die Rede, aber auch von der Breite des Obereckes (Wappens), daß mit zwei Fünfteln der Breite der Flagge festgelegt ist. Nun ist mit der Breite der Streifen wohl deren Höhe am Mast gemeint, aber ob mit der Breite des Obereckes (Wappens) ebrenfalls dessen Höhe gemeint ist oder dessen Länge im Winde, ist nicht klar.
Die fünfte Panne war, daß das Größenverhältnis der Flaggen nicht von vorne herein genau festgelegt worden ist.
Die sechste Panne war, daß die Einführung der Handelsflagge gemäß Art. 7 einer weiteren Verordnung vorbehalten bleiben sollte.
Die siebte Panne war, daß der Reichsverweser Erzherzog Johann von Österreich das Gesetz erst am 12. 11. 1848 ausgefertigt hat, es somit erst am 13. 11. in Kraft treten konnte und damit die Bestimmungen daraus erst mit dem 2. 12. 1848 verbindlich wurden.
Die achte und schwerste Panne aber war, daß man vergessen hatte, den übrigen Nationen Muster der Flaggen zukommen zu lassen, wodurch es zu ernsthaften, seerechtlichen Schwierigkeiten bei entsprechenden Begegnungen auf See kam.
Das war jedoch nur ein Zwischenspiel!
Ausgelöst durch republikanische Umstürzler schlugen die Landesfürsten Zug um Zug zurück.
So wurde die verabschiedete Reichsverfassung nie in allen Bundesstaaten ordnungsgemäß anerkannt und in Kraft gesetzt.
Am 20. 12. 1849 legte Erzherzog Johann sein Amt als Reichsverweser nieder.
Bereits nach drei Jahren mußte die Bundesflotte – drei Schiffe – verkauft werden, und 1852 wurde Schwarz-Rot-Gold von einigen Staaten – darunter die USA sowie das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland – zur Piratenflagge erklärt.

Das Deutsche Kaiserreich,

gegründet am 1. 1. 1871 durch den in den Novenberverträgen von 1870 vereinbarten Beitritt der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bunde, der dadurch zum (neuen) Deutschen Bunde wurde, sowie durch die Ausrufung von König Wilhelm I. von Preußen am 18. 1. 1871 zum ersten Deutschen Kaiser,
endete durch die Abdankung von Kaiser Wilhelm II. am 28. 11 1918 sowie durch die Abdankung von Kronprinz – eigentlich Kaiser – Wilhelm (III.) am 1. 12. 1918

Als unter Preußens Führung der Norddeutsche Bund gegründet wurde, führte der preußische Ministerpräsident Otto Graf von Bismarck für diesen eine völlig neue Flagge ein.
In einem Artikel im Bremer Handelsblatt vom 22. 9. 1866 machte Dr. h.c. Adolf Soetbeer den Vorschlag, für eine notwendige Flagge des Norddeutschen Bundes die Farben Schwarz-Weiß von Preußen mit den Farben Weiß-Rot der verbliebenen Hansestädte Lübeck, Hamburg und Bremen zu verbinden.
So legte denn die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 22. 6. 1867 in ihrem Artikel 55 fest:
Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist Schwarz-Weiß-Rot.“
Außerdem kamen die letzteren Farben einzeln oder gemeinsam auch in vielen Flaggen der übrigen Deutschen Staaten vor, und darüber hinaus waren Rot-Weiß die Landesfarben von Brandenburg.

Schwarz-weiß-rot 400x200

Natürlich war diese Flagge auch ein Zeichen der preußischen Hegemonie im Reiche.
Oft wird behauptet, diese Flagge stünde für die Vereinigung von Preußens Schwarz-Weiß mit dem Rot-Weiß-Rot Österreichs. Hier ist eindeutig der Wunsch der Vater des Gedankens. Die Frage nach der Vorherrschaft in Deutschland war zu Gunsten Preußens entschieden. Irgend eine weiteren Änderung hätte gleich 1866 erwirkt werden müssen. Aber das wäre unter Umständen nicht ohne Einmischungen durch das Ausland vonstatten gegangen, was sich zwangsläufig zu Lasten Preußens ausgewirkt hätte, ein Risiko, das Bismarck wohlweislich zu vermeiden wußte.
1871 wurde das Deutsche Kaiserreich gegründet, und die Flagge des Norddeutschen Bundes wurde zur Deutschen Reichsflagge erhoben, obwohl es bis zur amtlichen Festlegung noch bis zum 8. 11. 1892 dauern sollte.
Übrigens wurde der natürliche – also einköpfige – schwarze Adler in Gold durch seine Festsetzung als Reichswappen des Deutschen Kaiserreiches überhaupt erst in den Rang eines Kaiseradlers erhoben, denn der mittelalterlichen, heraldischen Überlieferung zufolge war er bis dahin immer nur ein Königsadler!
Bezüglich der Festsetzung von Schwarz-Weiß-Rot als Reichsflagge des Kaiserreiches ist äußerst bemerkenswert, daß Bayern den Flaggenvorschlag Schwarz-Gelb-Rot unterbreitete.
Bismarck hebelte diesen jedoch mit dem Hinweis darauf aus, daß er der Revolutionsflagge von 1848 zu ähnlich sehe.
Wäre Bismarck damals in der Lage gewesen, über seinen Schatten zu springen oder hätte er sich sogar sachliche Gedanken über die Heraldik des Reiches und den Einfluß des Wappens auf die Flagge gemacht, so wäre unserem Deutschen Volk und Reich ein Flaggenstreit erspart geblieben, der nun fast genau so lange dauert, wie der Kampf unserer Feinde gegen das Deutsche Volk und Reich, nämlich mehr als hundert Jahre.
Bayern wiederholte seinen Flaggenvorschlag sowohl 1918/19 als auch 1948/49.

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Das Deutsche Reich der Weimarer Republik,

entstanden am 14. 8. 1919 durch Beschluß des Deutschen Reichstages

Die Weimarer Republik war in jeder Hinsicht ein Kunstprodukt.
Die Hauptverantwortlichen waren angetreten unter der Maßgabe, daß die Monarchie abgewirtschaftet habe und nun das Volk selbst bestimmen solle.
Tatsache aber war, daß eben diese Leute dafür gesorgt hatten, daß der kämpfenden Truppe durch die von ihnen angezettelten Streiks ein Dolch in den Rücken gestoßen worden ist, sodaß der erforderliche Nachschub an der Front nicht mehr ankam.
Aber als es dann ans Plündern ging, waren diese Leute bzw. ihre Handlanger vorneweg!
Der Begriff des Dolchstoßes in diesem Zusammenhange stammte aus der Neuen Züricher Zeitung vom 17. 12. 1918 .
Nach der offensichtlichen Lüge von der Abdankung des Kaisers, die der Reichstagsabgeordnete der SPD Philipp Scheidemann am 9. 11. 1918 verbreitet hatte, ist inzwischen der begründete Verdacht aufgekommen, daß sogar die Abdankung des Kaisers vom 28. 11. 1918 eine Fälschung ist!
Der von den Aufständischen erhobene Anspruch, daß nun das Volk selbst entscheiden solle, wurde von vorne herein hintertrieben, denn das Volk hatte alles andere im Sinn als, den Kaiser ab zu setzen!
Darüber hinaus hat es über die in Weimar ausgearbeitete Reichsverfassung noch nicht einmal eine Volksabstimmung gegeben!
Es fehlt hier also jegliche Rechtsgrundlage!
Vielleicht ist es geradezu symptomatisch, daß dieses Deutsche Reich in seiner Weimarer Reichsverfassung ausgerechnet die 1852 zur Piratenflagge erklärte Flagge „Schwarz-Rot-Gold“ zur Nationalflagge des Deutschen Reiches erklärte.
Zu allem Überflusse wurde amtlich verfügt, daß das „Gold“ auf der Flagge durch einen entsprechend dunklen Gelbton dargestellt zu werden habe.
Das führte geradezu zwangsläufig zur volkstümlichen Spottbezeichnung „Schwarz-Rot-Senf“.
Als Kompromiß blieb die Handelsflagge des Reiches Schwarz-Weiß-Rot, allerdings mit „Schwarz-Rot-Gold“ im Obereck.
Die Reichsmarine führte ebenfalls Schwarz-Weiß-Rot, jedoch mit dem Eisernen Kreuze mitten, damit also das Obereck der Kaiserlichen Reichskriegsflagge, das nun seinerseits im Obereck ebenfalls
„Schwarz-Rot-Gold“ führte.

Das Führerreich,

entstanden am 19. 8. 1934 durch Volksabstimmung über das Zusammenlegen der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers,
endete am 30. 4. 1945 durch Auflösung der Personaluniom der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers

Bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert erfreute sich das Sonnenkreuz, gemeinhin auch als Hakenkreuz bekannt, bei völkischen und esoterischen Vereinen allergrößter Beliebtheit.
Auf der von ihm erworbenen Burgruine Werfenstein bei Grein, Bez. Perg, OÖ, hißte Jörg Lanz von Liebenfels – eigentlich Adolf Joseph Lanz, geb. 19. 7. 1874 in Penzing, heute Wien, gest. 22. 4. 1954 in Wien – am 25. 12. 1907 für den von ihm gegründeten ‚Ordo Novi Templi (ONT) – Orden des Neuen Tempels/Neutemplerorden‘ die erste Hakenkreuzflagge.
Sie war rot mit großem, waagerechten, gelbem Hakenkreuze.

Lanz von Liebenfels 200x200

Nach dem Ersten Weltkriege führten viele völkischen Vereinigungen und Freikorps das Hakenkreuz. Am bekanntesten sind die Marine-Brigade „Erhardt“ und der ‚Stahlhelm – Bund der Frontsoldaten‘.
Adolf Hitler hat dieses göttliche Urzeichen auch für die NSDAP aufgegriffen und daraus ihre Abzeichen gestaltet, indem er es schräg und schwarz auf einer silbernen bzw. weißen Münze auf roten Grund setzte.

Parteiflagge 350x210

Darüber hinaus gab es noch den Parteiadler, der mit seitwärts gestreckten Schwingen in seinen Klauen einen Eichenkranz hält, in dessen Rund sich bündig ein schräges Hakenkreuz befindet. Von besonderer Bedeutung ist, daß der Parteiadler der NSDAP im Gegensatze zum Reichsadler immer nach links blickt.

Parteiadler 305x200

Im Zuge des Ausbaues der Bewegung wurden viele Gliederungen geschaffen, die alle unterschiedliche Ausführungen des Parteiabzeichens bzw. des Parteiadlers führten.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß Abzeichen und Flagge im Grunde ein Sakrileg darstellen, eine Schändung von etwas Heiligem!
Das Sonnenkreuz – das ist ja seine wahre Bedeutung – ist ein göttliches und damit ein Heilszeichen!
Damit stellt seine Verwendung für Niederes, Diesseitsbezogenes wie Politik ein Sakrileg dar!
Dies hätte nie und nimmer geschehen dürfen!
Darüber hinaus ist der Adler selbst bereits ein Sonnenzeichen und damit ein göttliches Zeichen, sodaß es einer zusätzlichen Verwendung des Hakenkreuzes überhaupt nicht bedarf.
Am 30. 1. 1933 beauftragte Reichspräsident Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg den Führer der NSDAP Adolf Hitler mit der Bildung einer neuen Reichsregierung.
Bereits am 5. 3. 1933 fand eine erneute Reichtagswahl statt, durch die die NSDAP ihren Vorsprung vor den übrigen Parteien im Reich erheblich verstärken konnte.
Durch Erlaß vom 12. 3. 1933 ordnete Reichspräsident von Hindenburg an, daß ab dem 13. 3. 1933 bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben die Flagge Schwarz-Weiß-Rot wieder als Reichsflagge zu verwenden sei – also ohne „Schwarz-Rot-Gold“ im Obereck – und daß die Hakenkreuzflagge gleichberechtigt neben sie trete.
Diese vorläufige Regelung wurde bis zum 15. 9. 1935 beibehalten. An diesem Tage wurde die Hakenkreuzflagge einzige Deutsche Reichsflagge. Im Unterschiede zur Parteiflagge der NSDAP, die die weiße Scheibe mit dem schwarzen Hakenkreuze genau in der Mitte hatte, war die Scheibe bei der Deutschen Reichsflagge etwas zum Liek hin versetzt. Außerdem war bei allen im Binnenlande verwendeten Flaggen das rote Tuch aufgeschnitten und auf jeder Seite eine eigene Scheibe eingenäht, sodaß das Sonnenkreuz auf jeder Seite linksdrehend und damit vorwärtsrollend dargestellt wurde. Auf alten Aufnahmen ist im Gegenlichte die andere Seite deutlich durchscheinend zu erkennen. Lediglich die auf hoher See verwendeten Flaggen waren gedruckt, sodaß bei diesen das Sonnenkreuz immer zum Liek drehend, auf der Rückseite also gespiegelt und damit rückdrehend zu sehen war.

Reichsflagge 1935–1945 350x210

Erstaunlicher Weise hatte das Führerreich indes kein Reichswappen, sondern nur ein Reichszeichen, nämlich den Deutschen Reichsadler, der dem Parteiadler der NSDAP ganz und gar glich, nur, daß der Reichsadler immer nach rechts blickte, während der Parteiadler den Blick nach links wandte.

Deutscher Reichsadler 1933–1945 305x200

Bereits am 24. 3. 1933 erklärte Judäa Deutschland den Krieg mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln. In der Folge wurde das Deutsche Volk und Reich mit einer Hetzkampagne beispiellosen Hasses überzogen, die selbst die Hetze des Ersten Weltkrieges noch übertraf und sogar zu kriegsartigen Überfällen – also Piraterie – auf Deutsche Handelsschiffe und Deutsche Reichsangehörige führte ohne, daß vom Deutschen Reich irgend eine Gegenmaßnahme durchgeführt worden wäre.
Am 15. 3. 1938 wurde der Eintritt Österreichs in das Deutsche Reich rechtswirksam, der dem Land entgegen dem Selbstbestimmungsrechte der Völker durch das Diktat von St.-Germain-en-Layé von den Alliierten (Entente) untersagt worden war.
Am 1. 10. 1938 erfolgte endlich auch die Heimkehr des Sudetenlandes in das Deutsche Reich, und am 22. 3. 1939 gab Litauen das Memelland an das Deutsche Reich zurück.
Dank dem polnischen Chauvinismus und den Eroberungsabsichten des Marschalls von Polen Edward Rydz-Śmigły (gesprochen Ridsh-Smilji), der sich für seine Siegesparade durch Berlin bereits einen Sattel aus rotem Leder sowie Triumph-Gemälde hatte anfertigen lassen, gelang es den ewigen Kriegshetzern und Kriegsgewinnlern, am 1. 9. 1939 zunächst Europa und in der Folge die ganze Welt in einen erneuten großen Krieg zu stürzen.
Am 1. 9. 1939 erklärte schließlich auch die „Freie Stadt“ Danzig ihren Beitritt zum Deutschen Reiche.
Nach fünfeinhalb Jahren zähesten Ringens um das natürliche Lebensrecht und die Freiheit des Deutschen Volkes und Reiches erlag dieses schließlich der gewaltigen Übermacht seiner haßerfüllten Feinde und streckte am 8. und 9. 5. 1945 die Waffen.
Bereits am 18. 9. 1944 hatte das Oberste Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte, englisch abgekürzt SHAEF, die „Sammlung der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung – Deutschland“ in Kraft gesetzt.
Durch Gesetz Nr. 1 verloren ihre Wirksamkeit unter anderem das „Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole“ vom 19. 5. 1933 und das „Reichsflaggengesetz“ vom 15. 9. 1935.
Außerdem wurde durch Gesetz Nr. 4 die NSDAP aufgelöst, verboten und ihr jegliche Tätigkeit untersagt.
Am 23. 5. 1945 erfolgte die völkerrechtswidrige Verhaftung des Reichsoberhauptes Reichspräsident Großadmiral Karl Dönitz und der Deutschen Reichregierung unter ihrem Leitenden Minister Lutz Graf Schwerin von Krosigk.

Deutschland während der Besatzung durch die Alliierten sowie während der Selbstverwaltung der Besatzungskonstrukte auf Deutschem Boden

Durch das SHAEF-Gesetz Nr. 52 der Alliierten Militärregierung-Deutschland vom 18. 9. 1944 wurden das Deutsche Reich und all seine Gliederungen, alle Länder und ihre Gliederungen, die sich zu irgend einem Zeitpunkte seit dem 1. 9. 1939 mit den Alliierten oder einem ihrer Verbündeten im Kriegszustande befunden haben, sowie alle Länder, die von einem der genannten Länder (zwischenzeitlich) besetzt worden sind – also fast ganz Europa – beschlagnahmt.
Diese Beschlagnahme dauert an bis zum Dritten Weltkriege.
Am 27. 4. 1945 erklärte eine provisorische Regierung im sowjetischen Besatzungsgebiet Wien den Austritt Österreichs aus dem Deutschen Reiche. Die provisorische Regierung wurde von der Besatzungsmacht Sowjetunion anerkannt und unterstützt.
Aus diesem Provisorium entwickelte sich die Zweite Republik Österreich, die die Zeichen der Ersten Republik von 1918 bis 1934 weiterführte, nämlich die Flagge Rot-Weiß-Rot.

1. Österreich 300x200

Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 39 der Alliierten Kontrollbehörde vom 12. 11. 1946, das am 17. 1. 1947 in Kraft trat, wurde bestimmt, daß sämtliche deutschen oder ehemals deutschen Schiffe, die der Alliierten Kontrollbehörde unterstehen, jederzeit die Erkennungsflagge der Alliierten Kontrollbehörde zu führen haben. Diese besteht für das besetzte Deutschland aus der internationalen Signalflagge C, aus deren Flugende ein rechtwinkliges Dreieck herausgeschnitten ist, wodurch ein sogenannter Doppelstander entsteht.

C-Flagge 299x200

C-Flagge

C-Stander 299x200

C-Stander für deutsche Handelsschiffe

Hatte die Trizone am 21. 6. 1948 bereits die Deutsche Reichsmark als gesamtdeutsche Währung ausgehebelt, begann sie bezeichnender Weise am vierten Jahrestage der völkerrechtswidrigen Verhaftung der Deutschen Reichsregierung, am 23. 5. 1949 ein gewisses Eigenleben, indem das vom Parlamentarischen Rat ausverhandelte und von den Alliierten genehmigte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Grundlage zur Selbstverwaltung der westalliierten Trizone in Kraft gesetzt wurde.
Durch den Artikel 22 GG wurde festgelegt: „Die Bundesflagge ist Schwarz-Rot-Gold.“
Dadurch wurde der alliierte C-Doppelstander für West-Deutschland mit Genehmigung der Alliierten außer Funktion gesetzt. Dessen formale Aufhebung erfolgte jedoch erst am 23. 7. 1958 .
Nachdem die westliche Trizone sich somit von der Sowjetischen Besatzungszone getrennt hatte, zog diese nach und errichtete auf ihrem Gebiet am 7. 10. 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Diese nutzte Anfangs ebenfalls die einfache schwarz-rot-goldene Flagge.
Die formale Aufhebung des C-Doppelstanders erfolgte hier durch den Beschluß des Ministerrates der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Auflösung der Hohen Kommision der Sowjetunion in Deutschland am 20. 9. 1955.
Am 1. 10. 1955 wurde in der DDR eine neue Flagge eingeführt, die auf dem schwarz-rot-goldenen Tuche mitten das Staatszeichen  – kein Wappen im eigentlichen Sinne – der DDR zeigte, auf roter Scheibe einen goldenen, geöffneten Zirkel auf einem aufrechten, goldenen Hammer mit der Bahn zum Liek und der Finne zum Flug in einem goldenen Ährenkranze (Roggen), der im unteren Drittel von einem schwarz-rot-goldenen Band umwunden ist.

Deutsche Demokratische Republik 333x200

Nach Ablauf der in Teheran, Jalta und Potsdam festgelegten vierzigjährigen Frist für die Teilung Restdeutschlands erfolgte am 3. 10. 1990 die Übernahme der DDR durch die BRD und dadurch die Aufhebung der DDR-Flagge.
Gleichzeitig aber wurde durch die Streichung des alten Artikels 23 GG „Geltungsbereich“ die BRD formal aufgehoben. Damit wurde aber auch die bis dahin geltende Teilsouveränität der BRD ebenfalls aufgehoben, sodaß aus der vorherigen, westlichen Trizone jetzt lediglich eine Quartzone geworden ist, die rein rechtlich keinerlei Selbständigkeit besitzt. Dennoch können alle „Verantwortlichen“ in diesem seltsamen Konstrukt auf Grund der Befehlsgewalt der Alliierten, in deren Sinne sie handeln, weitermachen wie zuvor.

Deutscher Bund Nationalflagge 333x200

Diese Quartzone BRD führt die Zeichen der früheren Trizone BRD weiter bis zum Ausbruche des Bürgerkrieges (BK) und des Dritten Weltkrieges (3. WK).

Ausblick

Wie nach dem Dritten Weltkriege das neu zu schaffende Heilige Deutsche Reich aussehen wird, ist vor diesen dramatischen Ereignissen nur schwer ab zu schätzen, was naturgemäß auch für die Zeichen dieses Reiches gilt.
Fest steht, daß es in diesem neuen Reiche kein Reichsland mit einer Vormachtstellung mehr geben wird, wie sie einst das Königreich Preußen inne hatte.
Fest steht weiter, daß die Farben des Deutschen Volkes und Reiches seit jeher Schwarz, Gold bzw. Gelb, Rot und Silber bzw. Weiß sind und in alle Zukunft bleiben werden.
Fest steht ebenfalls, daß das Deutsche Reichswappen seit jeher der natürliche, schwarze Deutsche Reichsadler im goldenen Schild ist und in alle Zukunft bleiben wird.
Dennoch wird es auch über diese Selbstverständlichkeiten einen Volksentscheid geben, da im neuen Deutschen Reich alles vom Volk entschieden wird.
Die Gestaltung der Deutschen Volks- und Reichsflagge sollte sich an die heraldischen Regeln halten, was sowohl ihrer Fernwirkung, als auch ihrem ästhetischen Erscheinungsbilde sehr zu Gute kommt.
Erstrebenswert erscheint auch, sie als Nordkreuzflagge zu gestalten, denn das Deutsche Volk ist das
Muttervolk aller weißen Völker, die allesamt aus dem Norden stammen.
Außerdem hat die Nordkreuzflagge hier bei uns ihren Ursprung, wie oben bereits dargelegt. Somit ist es nur folgerichtig, auch hier endlich auf das von uns selbst geschaffene Vorbild zurück zu greifen.
Aber all dies sind lediglich Vorschläge, über die einzig und allein das Deutsche Volk zu entscheiden hat, denn das ist das eigentliche Ziel, das die Vorsehung durch all diese verhängnisvollen Zeiten hindurch beharrlich verfolgt hat:

Die Einheit, Freiheit und Selbstherrlichkeit unseres weißen Urvolkes!

Deutscher Seeadler gewendet 940x615

Gunnar von Groppenbruch